Wahlscheinantrag und Briefwahlunterlagen nach Erhalt der Wahlbenachrichtigungen bequem per Internet beantragen
Zur Bundestagswahl am 23.2.2025 können Wahlscheine neben den herkömmlichen Beantragungsarten persönlich oder schriftlich (Telefax, E-Mail) auch durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form beantragt werden (§ 27 Abs. 1 Bundeswahlordnung). Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig.
Wir bieten für Sie die Beantragung eines Wahlscheins per Internet auf unserer Homepage www.untergruppenbach.de an. Beim Aufruf des Links auf der Startseite unter „Was gibt es Neues in Untergruppenbach?“ – oder in der Rubrik „Rathaus, Service und Gemeinderat“ unter Wahlen erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten.
Die Daten aus Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragsformular eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen.
Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem zwingend die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer.
Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.
Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch rasch und einfach mit Ihrem Mobilgerät über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Die meisten Daten sind hier bereits hinterlegt.
Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per Post/Amtsbotin zugestellt.
Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an das Wahlamt im Bürgerbüro unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: Tel. 07131/702943, E-Mail: buergerbuero@untergruppenbach.de.