Gemeinde Königsfeld
78126 Königsfeld im Schwarzwald
Aus den Rathäusern

Waldbrandgefahr

Waldbrandgefahr: Generelles Rauchverbot in Wäldern vom 1. März bis 31. Oktober Die Ortspolizeibehörde weist die Bürgerinnen und Bürger...

Waldbrandgefahr: Generelles Rauchverbot in Wäldern vom 1. März bis 31. Oktober

Die Ortspolizeibehörde weist die Bürgerinnen und Bürger darauf hin, dass gemäß des Landeswaldgesetzes von Baden-Württemberg vom 1. März bis zum 31. Oktober ein generelles Rauchverbot in allen Wäldern gilt. Hintergrund dieser Regelung ist die derzeitige hohe Waldbrandgefahr aufgrund der anhaltend trockenen Witterung und der bevorstehenden heißen Sommermonate. Das Rauchen in Wäldern stellt insbesondere in der wärmeren Jahreszeit ein erhöhtes Risiko für die Entstehung von Waldbränden dar. Schon kleinste Funken oder achtlos weggeworfene Zigarettenkippen können bei entsprechender Trockenheit verheerende Folgen haben. Der Schutz der Natur und der Wälder hat höchste Priorität, und durch die Einhaltung des Rauchverbots wird ein entscheidender Beitrag zur Minimierung der Brandgefahr geleistet.


Wichtige Hinweise für Bürgerinnen und Bürger:

  • Das Rauchen in Wäldern ist vom 1. März bis zum 31. Oktober verboten.
  • Verstöße gegen das Rauchverbot können mit Bußgeldern geahndet werden.
  • Besondere Vorsicht ist auch beim Umgang mit Feuer, Grills und ähnlichen Gefährdungen geboten.
  • Die Feuergefahr bleibt auch bei niedrigen Temperaturen bestehen, da sich die trockenen Bedingungen über einen längeren Zeitraum fortsetzen können.

Das Ordnungsamt ruft alle Bürgerinnen und Bürger zur Aufmerksamkeit und Verantwortung auf und bedankt sich für die Kooperation. Weitere Informationen zum Thema Waldbrandgefahr und -vorsorge sind auf den offiziellen Webseiten des Landes Baden-Württemberg verfügbar.

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Erscheinung
Königsfeld im Schwarzwald mit den Ortsteilen – Bürgerinfo und Gästejournal
NUSSBAUM+
Ausgabe 16/2025

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Königsfeld

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Aus den Rathäusern
von Gemeinde Königsfeld
17.04.2025
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