Die Ortspolizeibehörde weist die Bürgerinnen und Bürger darauf hin, dass gemäß des Landeswaldgesetzes von Baden-Württemberg vom 1. März bis zum 31. Oktober ein generelles Rauchverbot in allen Wäldern gilt. Hintergrund dieser Regelung ist die derzeitige hohe Waldbrandgefahr aufgrund der anhaltend trockenen Witterung und der bevorstehenden heißen Sommermonate. Das Rauchen in Wäldern stellt insbesondere in der wärmeren Jahreszeit ein erhöhtes Risiko für die Entstehung von Waldbränden dar. Schon kleinste Funken oder achtlos weggeworfene Zigarettenkippen können bei entsprechender Trockenheit verheerende Folgen haben. Der Schutz der Natur und der Wälder hat höchste Priorität, und durch die Einhaltung des Rauchverbots wird ein entscheidender Beitrag zur Minimierung der Brandgefahr geleistet.
Wichtige Hinweise für Bürgerinnen und Bürger:
Das Ordnungsamt ruft alle Bürgerinnen und Bürger zur Aufmerksamkeit und Verantwortung auf und bedankt sich für die Kooperation. Weitere Informationen zum Thema Waldbrandgefahr und -vorsorge sind auf den offiziellen Webseiten des Landes Baden-Württemberg verfügbar.