Kirchliche Sozialstation Stutensee-Weingarten e. V.
76297 Stutensee
NUSSBAUM+
Soziales

Was ist ein Entlastungsbetrag zur Unterstützung pflegender Angehöriger?

Eine pflegebedürftige Person in der Häuslichkeit zu betreuen, verlangt Angehörigen psychisch und physisch viel ab. Mit dem Entlastungsbetrag können...
Foto: Pixabay

Eine pflegebedürftige Person in der Häuslichkeit zu betreuen, verlangt Angehörigen psychisch und physisch viel ab. Mit dem Entlastungsbetrag können Leistungen finanziert werden, die ansonsten der pflegende Angehörige selbst erbringen würde. Seit Jahresbeginn können monatlich 131 Euro unterstützend von der Pflegekasse abgerufen werden, wenn Pflegebedürftigkeit der Pflegegrade 1-5 vorliegt. Der Entlastungsbetrag spart sich bei fehlender Inanspruchnahme bis Mitte des Folgejahres an. Beispielsweise besteht ein Pflegegrad seit 01.2025, dann sparen sich monatlich 131 Euro bei der Pflegekasse an. Wenn diese nicht genutzt werden, verfällt der angesparte Betrag von 2025 (131x12=1.572 €) am 30.06.2026.

Wir können Ihnen für den Entlastungsbetrag unsere Einzelbetreuung in der Häuslichkeit, den Seniorennachmittag im „Café Vergissmeinnicht“ (Di oder Mi 14-17 Uhr), hauswirtschaftliche Unterstützung oder auch Basale Stimulation im Rahmen der Körperpflege je nach Kapazität anbieten. Pflegebedürftige des Pflegegrades 1 können auch die Hilfe bei der Körperpflege (z. B. Duschen) über den Entlastungsbetrag nutzen. Lassen Sie sich von uns beraten! Ihre Sozialstation Stutensee-Weingarten | Telefon 07244/94111

Erscheinung
Stutensee Woche – Amtsblatt der Großen Kreisstadt Stutensee
NUSSBAUM+
Ausgabe 13/2025

Orte

Stutensee

Kategorien

Panorama
Soziales
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
Meine Heimat
Entdecken
Themen
Kiosk
Mein Konto