Eine pflegebedürftige Person in der Häuslichkeit zu betreuen, verlangt Angehörigen psychisch und physisch viel ab. Mit dem Entlastungsbetrag können Leistungen finanziert werden, die ansonsten der pflegende Angehörige selbst erbringen würde. Seit Jahresbeginn können monatlich 131 Euro unterstützend von der Pflegekasse abgerufen werden, wenn Pflegebedürftigkeit der Pflegegrade 1-5 vorliegt. Der Entlastungsbetrag spart sich bei fehlender Inanspruchnahme bis Mitte des Folgejahres an. Beispielsweise besteht ein Pflegegrad seit 01.2025, dann sparen sich monatlich 131 Euro bei der Pflegekasse an. Wenn diese nicht genutzt werden, verfällt der angesparte Betrag von 2025 (131x12=1.572 €) am 30.06.2026.
Wir können Ihnen für den Entlastungsbetrag unsere Einzelbetreuung in der Häuslichkeit, den Seniorennachmittag im „Café Vergissmeinnicht“ (Di oder Mi 14-17 Uhr), hauswirtschaftliche Unterstützung oder auch Basale Stimulation im Rahmen der Körperpflege je nach Kapazität anbieten. Pflegebedürftige des Pflegegrades 1 können auch die Hilfe bei der Körperpflege (z. B. Duschen) über den Entlastungsbetrag nutzen. Lassen Sie sich von uns beraten! Ihre Sozialstation Stutensee-Weingarten | Telefon 07244/94111