1. Abschlag fällig am 15. April
Am 15. April ist der 1. Abschlag für die Wasser-/Abwassergebühren fällig. Wir bitten alle Selbstzahler um Beachtung, da bei einer verspäteten Zahlung Mahngebühren und Säumniszuschläge berechnet werden müssen.
Bei den Zahlungspflichtigen, die der Gemeindekasse Neuhausen eine Einzugsermächtigung oder ein SEPA-Basislastschriftmandat erteilt haben, wird der fällige Betrag pünktlich zum Fälligkeitstermin eingezogen. Bitte sorgen Sie für eine Deckung Ihrer Konten.
Da auch wir nicht gerne Mahnungen verschicken, empfehlen wir allen Selbstzahlern ein SEPA-Basislastschriftmandat zu erteilen. Sie vermeiden damit den Ärger über unnötige Mahngebühren und vergessen keinen Zahlungstermin.