Stadtverwaltung Geisingen
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Wasser- und Abwassergebühren

Erinnerung an die 1. Abschlagszahlung der Wasser- und Abwassergebühren Die Stadtverwaltung weist alle Gebührenpflichtigen darauf hin, dass zum 30....

Erinnerung an die 1. Abschlagszahlung der Wasser- und Abwassergebühren

Die Stadtverwaltung weist alle Gebührenpflichtigen darauf hin, dass zum 30. März 2025 die 1. Abschlagszahlung der Wasser- und Abwassergebühren zur Zahlung fällig wird.

Bitte beachten Sie, dass keine Fälligkeitsanzeigen mehr zugestellt werden. Die Höhe und die weiteren Termine der Abschlagszahlung sind auf der Schlussrechnung zu ersehen.

Fragen zur Abbuchung und Zahlung sämtlicher fälliger Abgaben und Steuern beantwortet Ihnen unsere Mitarbeiterin der Stadtkasse unter Telefon 07704 807-26. Bei Fragen zur Gebührenberechnung steht Ihnen unsere Mitarbeiterin der Finanzen – Steueramt unter Telefon 07704 807-25 zur Verfügung.

Erscheinung
Geisinger Mitteilungen – Amtsblatt der Stadt Geisingen
NUSSBAUM+
Ausgabe 13/2025

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