Aus den Rathäusern

Wasserwerk: Zählerablesung 2024

Kunden haben die Möglichkeit, den Zählerstand selbst festzustellen Das Wasserwerk bietet seinen Kunden wieder die Möglichkeit der Selbstablesung der...

Kunden haben die Möglichkeit, den Zählerstand selbst festzustellen

Das Wasserwerk bietet seinen Kunden wieder die Möglichkeit der Selbstablesung der Haus- und Gartenwasserzähler an. Alle Kunden bekommen Ablesekarten zugeschickt und haben sodann verschiedene Möglichkeiten, den festgestellten Zählerstand an das Wasserwerk zu melden:

1) Die Karte ausfüllen und an die Ablesefirma zurücksenden

2) Eingabe des Zählerstandes über das Internet. Die Autorisierung erfolgt per Kundennummer und Passwort (steht auf der Ablesekarte). Den Link hierzu finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Ketsch unter www.ketsch.de

3) Die ausgefüllte Karte in den Rathausbriefkasten werfen

4) Den Zählerstand per Fax melden

Die Ablesung muss bis zum 24. Oktober 2024 erfolgt sein. Ist dies nicht der Fall, wird der Verbrauch aufgrund des Vorjahresverbrauchs geschätzt.

Bedingt durch eine Systemumstellung muss die Verbrauchsabrechnung etwas früher erfolgen. Die Abrechnungen werden Ende November versendet und können erst Ende Januar korrigiert werden.

Daher ist es umso wichtiger, korrekte Ablesewerte zu erhalten.

Die Gemeindeverwaltung hofft, mit diesem Service – wie in den Vorjahren – eine einwandfreie und problemlose Abrechnung der Gebühren zu gewährleisten.

Erscheinung
Ketscher Nachrichten
Ausgabe 42/2024
Ketscher Nachrichten
Ausgabe 41/2024
Ketscher Nachrichten
Ausgabe 40/2024
Ketscher Nachrichten
Ausgabe 39/2024
Ketscher Nachrichten
Ausgabe 38/2024

Orte

Ketsch

Kategorien

Aus den Rathäusern
von Gemeinde Ketsch
17.10.2024
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.