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Wichtige Änderungen ab Januar 2025

Ab Januar 2025 steigen die Leistungen aus der gesetzlichen Pflegekasse um 4,5 Prozent. Welche Änderungen aus der sozialen Pflegeversicherung wirksam werden,...
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Ab Januar 2025 steigen die Leistungen aus der gesetzlichen Pflegekasse um 4,5 Prozent. Welche Änderungen aus der sozialen Pflegeversicherung wirksam werden, haben wir hier zusammengefasst:

  • Der Entlastungsbetrag steigt in allen Pflegegraden von 125 auf 131 Euro.
  • Häusliche Pflege: Es gibt 4,5 Prozent mehr Pflegegeld.
  • Ambulante Pflege: Die Sachleistungsbeträge steigen ebenfalls um 4,5 Prozent.
  • Pflegebedürftige in vollstationären Pflegeeinrichtungen: Der gestaffelte Zuschuss der Pflegekasse für den Eigenanteil ist bereits zum 1. Januar 2024 erhöht worden. Ab Januar 2025 wurden nun auch die Leistungen für vollstationäre Pflege erhöht auf bis zu 2.096 Euro in Pflegegrad 5.
  • Der Leistungsbetrag in der Kurzzeitpflege steigt auf 1.854 Euro. Außerdem kann man diesen Betrag mit dem Geld aufstocken, der für eine Verhinderungspflege zur Verfügung steht, aber noch nicht in Anspruch genommen ist. Insgesamt: maximal 3.539 Euro.
  • Der Leistungsbetrag in der Verhinderungspflege steigt auf 1.685 Euro. Auch hier gilt seit Januar: Geld, das für Kurzzeitpflege zur Verfügung steht, kann für die Verhinderungspflege genutzt werden, wenn sie noch nicht in Anspruch genommen ist. Die Regelungen zur Verhinderungspflege werden denen zur Kurzzeitpflege angepasst. Mit den nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege lässt sich der Leistungsbetrag in der Verhinderungspflege auf 2.528 Euro je Kalenderjahr erhöhen.
  • Der Pauschalbetrag für Pflegehilfsmittel steigt 2025 von 40 auf 42 Euro im Monat.
  • Für Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen gibt es seit Januar 2025 statt 4.000 Euro 4.180 Euro pro Maßnahme.
  • Für den Einsatz digitaler Pflegeanwendungen zahlt die Pflegekasse statt bisher 50 Euro nun 53 Euro.

Steigende Beiträge zur Pflegeversicherung

Ab Januar 2025 gibt es aber nicht nur mehr Geld aus der Pflegeversicherung. Auch die Beiträge zur Pflegeversicherung steigen um 0,2 Prozentpunkte auf 3,6 Prozent. Einen Beitragszuschlag von 0,6 Prozent zahlen Kinderlose. Eine Entlastung kommt älteren Menschen zugute: Der Kinderlosen-Zuschlag entfällt für alle, die vor dem 1.1.1940 geboren sind.

Rentner trifft diese Erhöhung erst im Rahmen der Rentenanpassung zum 1. Juli 2025. Bis dahin zahlt man den alten Beitragssatz weiter. Die Deutsche Rentenversicherung informiert alle Betroffenen automatisch mit der Rentenanpassung im Juni/Juli 2025. Das Geld wird weiterhin von der Rentenversicherung direkt an die Pflegeversicherung abgeführt.

Rentner tragen den Pflegebeitrag allein

Bei Arbeitnehmern zahlen Arbeitgeber die Hälfte des Pflegebeitrags, ebenso werden Pensionäre von ihrem Träger der Beihilfe hälftig unterstützt.

Bei Rentnerinnen und Rentnern ist das nicht so!Für sie gibt es keine hälftige Entlastung. Denn sie zahlen ihre Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung komplett allein.

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Ausgabe 03/2025

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von Sozialverband Vdk
17.01.2025
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