Wir leben in unserer Region in der komfortablen Situation, uns über viele Dinge der existentiellen Grundversorgung kaum Gedanken machen zu müssen. So erscheint uns auch die jederzeitige Verfügbarkeit qualitativ hochwertigen Trinkwassers als Selbstverständlichkeit. Das ist es aber nicht.
Aktuelle Witterungsbedingungen und der bisweilen unbedachte und gar verschwenderische Umgang mit dem höchsten Gut „Wasser“ führen in vielen Städten und Gemeinden zwischenzeitlich zu besorgniserregenden Engpässen in der Trinkwasserversorgung. Und dies zunehmend nicht nur vorübergehend. Durch die Absenkung des Grundwasserspiegels versiegen dringend benötigte und bisher verlässliche Quellen und Tiefbrunnen.
Um die Trinkwasserversorgung in der Gemeinde Sulzbach an der Murr zu sichern und das Eigenwasseraufkommen bestmöglich zu schonen, bitten wir die Bevölkerung um einen verantwortungsvollen und sparsamen Umgang mit unserem Wasser. Dies betrifft insbesondere die zunehmende Tendenz zu – immer größer werdenden – privaten Gartenpools. Derartige Nutzungen gehen über den kommunalen Versorgungsauftrag des häuslichen Gebrauchs hinaus. Das örtliche Satzungsrecht berechtigt die Gemeinde, die Wasserver- und -entsorgung auf bestimmte Verwendungszwecke zu beschränken und Verwendungen außerhalb des häuslichen Gebrauchs zu verbieten. Eine derartige Beschränkung möchten wir selbstverständlich vermeiden. Hierbei sind wir jedoch auf Ihr Verständnis und Ihre Mitwirkung angewiesen, weshalb wir darum bitten, im Sinne eines verantwortungsvollen Umgangs mit unserem Trinkwasser folgende Hinweise zu beachten:
Hauptgrund dafür ist, dass längere kontinuierliche Wasserabnahmen mit großen Durchflussmengen in der Regel nicht von Rohrbrüchen im Wassernetz zu unterscheiden sind. Daneben kann es bei ungünstigen Rahmenbedingungen zu einem Druckabfall oder gar einem Versorgungsengpass kommen, wenn viele Großmengen gleichzeitig aus dem öffentlichen Netz gezogen werden. Bei einem drohenden Versorgungsengpass müsste die Gemeinde die Menge für alle Haushalte bestimmter Versorgungszonen drosseln.
Nutzen Sie Ihr Poolwasser durch entsprechende Behandlung zur Schonung unseres Trinkwasserdargebots über einen möglichst langen Zeitraum, anstatt den Pool ständig neu zu befüllen.
2. Gartenpools dürfen nicht über vorhandene Zwischenzähler für die Gartenbewässerung befüllt werden und das gebrauchte Poolwasser ist zwingend über den öffentlichen Abwasserkanal zu entsorgen.
Bei Poolwasser handelt es sich um chemisch oder biologisch verändertes Wasser, welches als Schmutzwasser in den öffentlichen Abwasserkanal einzuleiten ist. Dies gilt bereits ab dem ersten Tag der Nutzung und unabhängig davon, ob und in welchen Mengen chemische Hygienemittel o. Ä. eingebracht wurden. Für die entnommene Wassermenge fallen aus diesem Grund auch Abwassergebühren an. Die Nutzung des Poolwassers zur Gartenbewässerung bzw. die Entleerung auf Garten- oder Wiesenflächen ist wegen möglicher Verunreinigungen des Grundwassers gesetzlich verboten. Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass Verstöße gegen das Wasserhaushaltsgesetz kein Kavaliersdelikt sind.
Bitte unterstützen Sie durch Ihre Mitwirkung und durch die Beachtung der genannten Regeln die dauerhafte Sicherstellung der Versorgung unserer Bevölkerung mit hochwertigem Trinkwasser.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung.
Ihre Gemeindeverwaltung