Keine Ausgabe von Briefwahlunterlagen vor dem 7.2.2025 möglich.
In Bad Rappenau werden die Wahlbenachrichtigungen zur Bundestagswahl voraussichtlich ab 21.1. verschickt und müssen bis spätestens 2.2. zugegangen sein. Aufgrund der vorgegebenen Termine für die Aufstellung und Zulassung der Bewerberlisten der Parteien bis 31.1.2025 und dem anschließenden Stimmzetteldruck wird ein Versand oder eine Direktausstellung beantragter Briefwahlunterlagen frühestens ab dem 7.2. oder 8.2. durch unser Bürgerbüro möglich sein, wenn wir die Stimmzettel erhalten haben.
Das bedeutet, dass wir voraussichtlich vor dem 8.2. noch keine Briefwahlunterlagen versenden können. Das gilt auch für die Fälle, wenn Wähler nach Erhalt des Wahlbenachrichtigungsbriefs sofort den Antrag auf Briefwahlunterlagen per Post zuschicken, per Mail über das Onlineportal beantragen oder persönlich abgeben. Wir bitten daher von Rückfragen nach dem Verbleib von beantragten Briefwahlunterlagen vor dem 14.2. abzusehen, da auch nach Versand der Unterlagen bis zur Zustellung noch bis zu 4 Tage vergehen können.
Sollten Sie schon in der Zeit vor dem 7.2. bis zum Wahlsonntag nicht in Bad Rappenau sein und in Ihrem Wahllokal am Sonntag, 23.2. nicht wählen können, empfehlen wir Ihnen vorab mit unserem Bürgerbüro (Tel. 07264/922-321) Kontakt aufzunehmen.
Stadt Bad Rappenau
Wahlamt