Gemeinde Winterlingen
72474 Winterlingen
Aus den Rathäusern

Wichtiger Hinweis für Grabpflegende (Nutzungsberechtigte) – Überprüfung der Standfestigkeit auf den Friedhöfen

Die laut Unfallverhütungsvorschrift jährlich vorgeschriebene Überprüfung der Grabmale auf Standfestigkeit findet in den nächsten Tagen auf allen Friedhöfen...

Die laut Unfallverhütungsvorschrift jährlich vorgeschriebene Überprüfung der Grabmale auf Standfestigkeit findet in den nächsten Tagen auf allen Friedhöfen statt.

Nicht standfeste Grabmale werden gekennzeichnet, umsturzgefährdete gesichert oder umgelegt. Grabpflegende (Nutzungsberechtigte), welche einen Aufkleber auf dem Grabmal vorfinden, werden aufgefordert, für die Standfestigkeit Sorge zu tragen. Da im Falle eines Unfalls der jeweilige Nutzungsberechtigte haftet, sollten erforderliche Reparaturarbeiten im eigenen Interesse sofort erfolgen. Bitte teilen Sie die Erledigung auf dem Rathaus unter der Tel. 07434/279-23 (Kämmerei) mit. Besten Dank.

Erscheinung
Amtsblatt Winterlingen
NUSSBAUM+
Ausgabe 17/2025

Orte

Winterlingen

Kategorien

Aus den Rathäusern
von Gemeinde Winterlingen
25.04.2025
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