Die Stadt Gaggenau hat die wichtigsten Fragen und Antworten rund um die Briefwahl zusammengestellt.
Ab wann kann Briefwahl beantragt werden?
Die Briefwahlunterlagen können erst nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung beantragt werden. Die Wahlbenachrichtigungen werden ab Mitte Januar zugestellt.
Wie beantrage ich die Briefwahl?
Die Briefwahlunterlagen können entweder über den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung oder per E-Mail: wahlen@gaggenau.de beantragt werden. Der formlose Antrag muss folgende Daten enthalten: Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum und die komplette Adresse. Es ist auch möglich, die Briefwahlunterlagen persönlich im Bürgerbüro abzuholen und auch vor Ort zu wählen.
Wie kommen die Briefwahlunterlagen zurück ins Rathaus?
Wer sich für die Briefwahl entscheidet, sollte seine Wahlunterlagen zügig ausfüllen und zurückschicken. Der Brief kann aber auch direkt im Bürgerbüro abgegeben oder in den Rathaus-Briefkasten eingeworfen werden.
Was muss ich beachten?
Wer Briefwahl beantragt, ist selbst dafür verantwortlich, dass die ausgefüllten Briefwahlunterlagen (Wahlbriefe) rechtzeitig, also spätestens am 23. Februar um 18 Uhr, im Rathaus Gaggenau vorliegen. Es kommt leider immer mal wieder vor, dass Briefwahlunterlagen auf dem Postweg verloren gehen oder zu spät ankommen.