In den letzten Tagen und Wochen häufen sich bei Gemeindeverwaltung und Bauhof die Beschwerden über Verunreinigungen durch Hundekot, vor allem auf Spielplätzen und öffentlichen Grünflächen. Deshalb wird einerseits ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Hunde auf Spielplätzen und im Bereich Wassergrabenpark grundsätzlich verboten sind. Hundehalterinnen und -halter werden darüber hinaus dringend gebeten, darauf zu achten, wo ihr Hund sein „Geschäft“ entrichtet. Öffentliche Wege, Straßen und Plätze, aber auch Privatanwesen anderer Personen sind dafür tabu. Passiert es dennoch an einer dieser Stellen, ist der Hundekot sofort zu beseitigen. Dafür können beispielsweise ein mitgeführter Beutel oder die Tütenspender der sogenannten Hundetoiletten verwendet werden. Dort befinden sich auch Abfallbehälter für die ordnungsgemäße Entsorgung. Ein herzliches Dankeschön geht an die zahlreichen Hundehalterinnen und Hundehalter, die sich bereits an die Regeln halten und mit gutem Beispiel vorangehen.