§ 14 Gestaltungsvorschriften lt. Friedhofsatzung (Friedhofsordnung)
(3) Bei den BestattungsformenBaumurnenfeld und anonyme Urnengräber dürfen Grabschmuck wie Blumenschmuck, Kerzen u. Ä. nicht angebracht oder abgelegt werden.
Demnächst werden die Mäharbeiten auf den Friedhöfen beginnen, hierfür bitte alles von den Baumurnenfeldern abräumen, was liegen bleibt, wird von uns entsorgt.
Danke die Friedhofsverwaltung