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XXL-Landtag vermeiden

XXL-Landtag vermeiden! Nach dem (leider erfolglosen) Volksbegehren ist vor dem (erfolgreichen?) Volksbegehren Nach dem leider gescheiterten privat...

XXL-Landtag vermeiden! Nach dem (leider erfolglosen) Volksbegehren ist vor dem (erfolgreichen?) Volksbegehren

Nach dem leider gescheiterten privat initiierten Volksbegehren von Herrn Dr. Distler, welches leider nicht die erforderliche Anzahl an Unterschriften von mindestens einem Zehntel aller baden-württembergischen Wahlberechtigten in Höhe von rd. 770.000 erfahren hat, ergibt sich eine weitere Chance durch ein neues Volksbegehren auf Initiative der Landes-FDP. Deren ursprünglicher Antrag aus dem Jahre 2023, einen XXL-Landtag von aktuell 154 auf möglicherweise über 200 Abgeordnete zu vermeiden, wurde vom Innenministerium Baden-Württemberg als nicht verfassungskonform abgelehnt.

Doch nun hat der Verfassungsgerichtshof in Stuttgart am 28.02.2025 entschieden, dass das Volksbegehren der FDP, die gegen die Ablehnung des Innenministeriums geklagt hatte, weder gegen die Landesverfassung noch gegen das Grundgesetz verstößt. Vielmehr muss das Innenministerium das Volksbegehren nunmehr zulassen, obwohl es ihr sehr gut zu Gesicht stehen würde, unabhängig hiervon an einer politischen Lösung zu arbeiten, um dieses Projekt doch noch zumindest auszusetzen. Ein politisches Moratorium wäre hier sicherlich ein Signal in die richtige Richtung!

Nach dem Urteil des Verfassungsgerichtshofs wird das Innenministerium das Volksbegehren im Staatsanzeiger veröffentlichen. Allerdings braucht auch die FDP dieses Begehren, den Landtag nicht weiter aufzublähen, ebenfalls 770.000 Unterschriften, damit der Landtag hierüber abstimmen muss. Anderenfalls wäre auch dieses Volksbegehren gescheitert und die Aufblähung des baden-württembergischen Landtags kann ungehindert umgesetzt werden.

Nach Schätzungen des Landesrechnungshofes Baden-Wttbg. kommt es hierdurch zu voraussichtlichen Kosten in der nächsten Legislaturperiode in Höhe von bis zu ca. 200 Millionen €! Bestimmt keine Peanuts!

Die hierfür zusätzlich aufzuwendenden Steuergelder stellen in der heutigen Zeit ein fatales und wenig instinktvolles politisches Signal dar.

Die durch die Vergrößerung bedingten Steuergelder sollten stattdessen lieber z. B. in die zukünftigen Ausgaben für eine qualifizierte frühkindliche bzw. schulische Bildung unserer Kinder fließen oder die kommunale Selbstverwaltung durch eine auskömmlichere finanzielle Landesförderung unterstützen.

Ein sparsamer Umgang mit Steuergeldern darf auch trotz des von der designierten schwarz-roten Koalition auf Bundesebene verabredeten Sondervermögens für die Instandsetzung unserer in die Jahre gekommene Infrastruktur in Höhe von unglaublichen 500 Milliarden € nicht über Bord geworfen werden und muss weiterhin das Gebot der Stunde bleiben.

Aus diesem Grund befürworten bzw. unterstützen wir dieses Volksbegehren ausdrücklich vor Ort. Wir würden es deshalb sehr begrüßen, wenn durch Ihre Beteiligung respektive Ihre Unterschriften hierdurch ein deutliches und eindrucksvolles Signal von Ihnen, den Wählerinnen und Wähler, ausgehen würde.

Verfolgen Sie deshalb aufmerksam die zukünftige Veröffentlichung auch unserer Verwaltung in unserem Amtsblatt, in dem auf das Procedere der Unterschriftenleistung hingewiesen wird.

In diesem Sinne würden wir uns außerordentlich über Ihr Interesse an diesem erneuten Volksbegehren freuen.

Uwe Hotz

FDP-Ortsverband

Erscheinung
Amtsblatt der Gemeinde Eggenstein-Leopoldshafen
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Ausgabe 12/2025

Orte

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Kategorien

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