Das Zurückschneiden von Hecken, Bäumen und Sträuchern ist eine wichtige gärtnerische Maßnahme, um die Gesundheit, das Erscheinungsbild und die Sicherheit im Garten zu gewährleisten. Durch regelmäßiges Schneiden lassen sich die Pflanzen in Form halten, das Wachstum fördern und unerwünschte oder kranke Zweige entfernen. So schön ein blühender Garten auch ist, der Fahrzeug- und Fußgängerverkehr darf nicht behindert werden.
Wir bitten daher alle Anwohner, gegebenenfalls ihre Pflanzen zurückzuschneiden. Über dem Gehweg muss ein Freiraum von 2,5 m, über der Fahrbahn 4 m vorhanden sein. Diese Bestimmungen gelten auch für Besitzer unbebauter Grundstücke und Bauplätze entlang von Straßen und Gehwegen.
Bitte denken Sie daran, dass für eventuelle Schäden, die durch überragende Pflanzen entstehen, der Grundstückseigentümer haftbar gemacht werden kann.