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Zusatzbeiträge der Krankenkassen – Die Rentenversicherung informiert

Seit Jahresbeginn haben die meisten Krankenkassen ihren Zusatzbeitrag für Versicherte erhöht. Ab März sind davon auch viele Rentnerinnen und Rentner...

Seit Jahresbeginn haben die meisten Krankenkassen ihren Zusatzbeitrag für Versicherte erhöht. Ab März sind davon auch viele Rentnerinnen und Rentner betroffen – die überwiesene Rente fällt dann entsprechend geringer aus. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg (DRV BW) hin.

Rentenversicherung übernimmt Hälfte des Zusatzbeitrags

Wie beim regulären Krankenkassenbeitrag übernimmt die DRV für Rentnerinnen und Rentner auch hinsichtlich des Zusatzbeitrags die Hälfte der Kosten. Diesen Anteil leitet sie direkt an die jeweilige Krankenkasse weiter. Hat eine Krankenkasse ihren Zusatzbeitrag also beispielsweise um ein Prozent erhöht,

erhalten Rentnerinnen und Rentner 0,5 Prozent weniger Rente. Bei einer Bruttorente in Höhe von 1.600 Euro ergibt das eine um acht Euro niedrigere Auszahlung.

Keine Auswirkungen für Januar und Februar

Für die Rentenzahlung im Januar und Februar 2025 wurden die zu zahlenden Krankenversicherungsbeiträge weiter auf Grundlage des bisherigen Beitrags berechnet. Grund hierfür sind gesetzliche Vorgaben, die bei Rentnerinnen und Rentnern sowohl für Senkungen als auch für Erhöhungen gelten.

Information erfolgt über den Kontoauszug der Bank

Über Änderungen der aus der Rente zu zahlenden Krankenversicherungsbeiträgen werden Betroffene generell über den Kontoauszug ihrer Bank informiert. Nur in Ausnahmefällen versendet die DRV schriftliche Bescheide, zum Beispiel bei Personen mit sogenannten abgetrennten Zahlungen wie Pfändungen. Ebenso in Fällen, in denen Bescheid- und Zahlungsempfänger nicht identisch sind oder wenn die Zahlung der Rente auf das Konto einer anderen Person erfolgt.

Rentenbeziehende mit Zuschuss zur freiwilligen Krankenversicherung

Erhalten Rentenbeziehende einen Zuschuss zu einer freiwilligen Krankenversicherung, führt die Erhöhung des Zusatzbeitragssatzes der Krankenkasse, ebenfalls um zwei Monate zeitversetzt, zu einer höheren Zuschusszahlung. Über eine Änderung der Zuschusshöhe informiert die DRV BW stets mit einem Bescheid.


Erscheinung
Rathaus-Rundschau Nußloch
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Ausgabe 10/2025

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Nußloch

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Panorama
Soziales
von Sozialverband VdK
07.03.2025
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