In den nächsten Tagen erhalten Sie Ihren Abrechnungsbescheid 2024 und Vorauszahlungsbescheid 2025 für die Wasser- und Abwassergebühren. Grundlage für die Veranlagung war die Kundenselbstablesung.
Nicht gemeldete Zählerstände mussten für die Jahresabrechnung 2024 geschätzt werden.
Aus abrechnungstechnischen Gründen kann ein geschätzter Verbrauch nicht korrigiert werden. Die genauen Zählerstände können dann erst wieder bei der Jahresverbrauchsabrechnung im Folgejahr berücksichtigt werden.
Alle Bescheide wurden von uns vor der Zustellung sorgfältig geprüft, dennoch kann es bei der Vielzahl der Abrechnungen einmal vorkommen, dass ein Bescheid fehlerhaft erstellt worden ist.
Bitte überprüfen Sie deshalb umgehend Ihren Wasser- und Abwassergebührenbescheid auf Richtigkeit und wenden Sie sich bei Beanstandungen – innerhalb der gesetzlichen Rechtsbehelfsfrist von einem Monat – an Ihre Gemeindeverwaltung, Frau Rothfuss, Tel.: 07453/9570-13.