Aus den Rathäusern

Zwangsversteigerung

Aktenzeichen: 1 K 51/22 Ludwigsburg, 16.07.2024 Amtsgericht Ludwigsburg VOLLSTRECKUNGSGERICHT Terminsbestimmung: Einfamilienhaus...
Foto: Amtsgericht Ludwigsburg

Aktenzeichen:

1 K 51/22 Ludwigsburg, 16.07.2024

Amtsgericht Ludwigsburg

VOLLSTRECKUNGSGERICHT

Terminsbestimmung:Einfamilienhaus in Remseck a.N. - Hochberg

Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll am

Datum

Uhrzeit

Raum

Ort

Mittwoch, 11.09.2024

13:30 Uhr

Sitzungssaal im 1. OG

Forum am Schlosspark, Stuttgarter Straße 33, 71638 Ludwigsburg

- Zugang erfolgt über das Restaurant DANZA (ehemals kubus)

öffentlich versteigert werden:

Grundbucheintragung:

Eingetragen im Grundbuch von Hochberg

Gemarkung

Flurstück

Wirtschaftsart u. Lage

Anschrift

Blatt

Hochberg

472/2

Gebäude und Freifläche

Sonnenblick 3

509

13647

Objektbeschreibung/Lage (lt.Angabe d. Sachverständigen - alle Angaben ohne Gewähr-):

Einfamilienhaus mit Doppelgarage, Baujahr ca. 1957 (nachträglicher Ausbau ca. 1959 und 1964), Wohnfläche ca. 151 m², Sonnenblick 3 in 71686 Remseck am Neckar-Hochberg;

Verkehrswert:596.000,00 €

Weitere Informationen unter www.zyg.com

Der Versteigerungsvermerk ist am 22.08.2022 in das Grundbuch eingetragen worden.

Aufforderung:

Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht er sichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Antragsteller widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses den übrigen Rechten nachgesetzt werden.

Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.

Hinweis:

Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.

Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen ein getreten sind.

Gemäß §§ 67 - 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden. Die Sicherheit beträgt 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.

Bietsicherheit kann unter anderem durch rechtzeitige Überweisung geleistet werden:

Überweisung auf folgendes Bankkonto mit den Verwendungszweck-Angaben

Empfänger; Bank:

Landesoberkasse Baden-Württemberg I Baden-Württembergische Bank

IBAN; BIC:

DE51 6005 0101 0008 1398 63 I SOLADEST600

Verwendungszweck:

2447567000272, Az. 1 K 51/22

AG Ludwigsburg

Dem Gericht muss im Termin eine Buchungsbestätigung der Landesoberkasse Baden-Württemberg vorliegen; das Risiko hierfür trägt der Einzahler.

Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.

Kehlenbach Rechtspflegerin

Beglaubigt

Ludwigsburg17.07.2024

Giannopoulos, JAng.

Urkundsbeamter der Geschäftsstelle

Anhang
Dokument
Erscheinung
Remseck Woche – Amtsblatt der Stadt Remseck am Neckar
NUSSBAUM+
Ausgabe 32/2024
von Stadt Remseck am Neckar
08.08.2024
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.

Orte

Remseck am Neckar

Kategorien

Aus den Rathäusern
Meine Heimat
Entdecken
Themen
Kiosk
Mein Konto