Haushaltssatzung
Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung (GemO) für Baden-Württemberg und §§ 18, 19 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) hat die Verbandsversammlung des Zweckverbands „Breitbandversorgung Mittleres Jagsttal“ am 3.12.2024 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen:
§ 1
Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan wird festgesetzt
1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen:
1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 74.770 €
1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von 74.770 €
1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von 0 €
1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von 0 €
1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von 0 €
1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von 0 €
1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von 0 €
2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen
2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 74.770 €
2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 74.770 €
2.3 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushaltes (Saldo aus 2.1 und 2.2 von) 0 €
2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 0 €
2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von 0 €
2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit
(Saldo aus 2.4 und 2.5) von 0 €
2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von 0 €
2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 0 €
2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 0 €
2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit
(Saldo aus 2.8 und 2.9) von 0 €
2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts
(Saldo aus 2.7 und 2.10) von 0 €
§ 2
Kreditermächtigung
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sowie für die Ablösung von inneren Darlehen aus Mitteln, die für Rückstellungen für die Stilllegung und Nachsorge von Abfalldeponien erwirtschaftet wurden, (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 0 €
davon für die Ablösung von inneren Darlehen auf 0 €
§ 3
Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 5.000 €
§ 4
Umlagen
Die Umlage wird festgesetzt auf 14.170 €
Mulfingen, 13. März 2025
gez. Döffinger, Verbandsvorsitzender
Bekanntmachung der Haushaltssatzung
Die vorstehende Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die von der Verbandsversammlung beschlossene Haushaltssatzung mit ihren Anlagen wurde gem. § 18 GKZ i. V. m. § 81 Abs. 2 GemO der Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt. Die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung für das Jahr 2025 wurde vom Landratsamt Hohenlohekreis als Rechtsaufsichtsbehörde mit Erlass vom 11.3.2025, Az.: 12.1-902.41 gem. § 28 Abs. 1 GKZ i. V. m. § 121 Abs. 2 GemO bestätigt.
Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan liegt gem. § 18 GKZ i. V. m. § 81 Abs. 3 GemO vom 24.3.2025 bis 1.4.2025, je einschließlich, während der üblichen Dienstzeiten im Rathaus in Mulfingen, Zimmer 14 zur Einsichtnahme öffentlich aus. Sie können die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan auch nach diesem Datum bis zur Bekanntmachung der nächsten Haushaltssatzung einsehen. Bitte wenden Sie sich zu diesem Zweck an die Verbandsrechnerin Frau Sazinger, E-Mail-Adresse: franziska.sazinger@mulfingen.de.