Aus den Rathäusern

Zweckverband Hochwasserschutz Starzeltal

I. Nach § 81 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) i.V.m. §18 des Gesetzes über Kommunale Zusammenarbeit (GKZ) wird folgende Haushaltssatzung...

I.

Nach § 81 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) i.V.m. §18 des Gesetzes über Kommunale Zusammenarbeit (GKZ) wird folgende Haushaltssatzung öffentlich bekannt gemacht:

Haushaltssatzung des Zweckverbandes Hochwasserschutz Starzeltal für das Haushaltsjahr 2025

Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg i.V.m. § 18 des Gesetzes über Kommunale Zusammenarbeit hat die Verbandsversammlung am 24.03.2025 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen:

§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan wird festgesetzt

1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen EUR

1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von

315.500

1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von

-315.500

1.3Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von

0

1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von

0

1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von

0

1.6Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von

0

1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von

0

2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen

2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von

315.500

2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von

-242.500

2.3Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts
(Saldo aus 2.1 und 2.2) von

73.000

2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von

60.000

2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von

0

2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus
Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von

60.000

2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf
(Saldo aus 2.3 und 2.6) von

133.000

2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

0

2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

-60.000

2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus
Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von

-60.000

2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands,
Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von

73.000

§ 2 Kreditermächtigung

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 0 EUR.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 0 EUR.

§ 4 Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 300.000 EUR.

§ 5 Verbandsumlage

Die Verbandsumlagen nach § 19 GKZ i.V.m. § 11 der Verbandssatzung werden wie folgt festgesetzt:

1.Zinsumlage
a)Stadt Hechingen 27.300,00
b)Gemeinde Rangendingen 6.000,00
Gesamt 33.300,00
2.Tilgungsumlage
a)Stadt Hechingen 49.200,00
b)Gemeinde Rangendingen 10.800,00
Gesamt 60.000,00
3.Betriebskostenumlage
a)Stadt Hechingen196.700,00
b)Gemeinde Rangendingen 12.500,00
Gesamt209.200,00

4. Afa-Umlage

a) Stadt Hechingen 68.620,00

b) Gemeinde Rangendingen 4.380,00

Gesamt 73.000,00

§ 6 Kommunale Zuweisungen

Nach § 11 Abs. 4 der Verbandssatzung sind für nicht gedeckte Kosten bei Investitionen nach
Anlage 2 (örtlich wirkende Anlagen) des Verbandes kommunale Zuweisungen zu erheben. Diese werden wie folgt festgesetzt:

a)Stadt Hechingen 0,00
b)Gemeinde Rangendingen 0,00
Gesamt 0,00

Hechingen, den 8.5.2025

gez.

Philipp Hahn

-Verbandsvorsitzender-

II.

Das Landratsamt Zollernalbkreis hat mit Erlass vom 06.05.2025 die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 bestätigt und den in der Haushaltssatzung vorgesehenen Höchstbetrag für Kassenkredite gem. § 89 Abs. 2 GemO genehmigt.

III.

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 ist vom 19.05. bis 27.05.2025 je einschließlich auf dem Rathaus Hechingen, Marktplatz 1, Zimmer 35, während den üblichen Öffnungszeiten zur Einsicht ausgelegt. Außerdem kann der Haushaltsplan auch auf der Homepage der Stadt Hechingen: www.hechingen.de unter folgendem Pfad eingesehen werden: Wirtschaft & Bauen / ZV Hochwasserschutz Starzeltal.

IV.

Hinweis:

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO i.V.m. §18 GKZ oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Stadt geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

Erscheinung
Stadtspiegel Hechingen – Lokalzeitung mit den Amtlichen Bekanntmachungen
Ausgabe 20/2025

Orte

Hechingen

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Aus den Rathäusern
von Stadt Hechingen
16.05.2025
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