Gemeinde Schwenningen
72477 Schwenningen
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Zweckverband Interkommunaler Gewerbe- und Industriepark Graf-Stauffenberg

Zweckverband Interkommunaler Gewerbe- und Industriepark Graf-Stauffenberg Rechnungsjahr 2023 Feststellungsbeschluss Aufgrund von § 18...

Zweckverband Interkommunaler Gewerbe- und Industriepark Graf-Stauffenberg

Rechnungsjahr 2023

Feststellungsbeschluss

Aufgrund von § 18 GKZ und § 95b der Gemeindeordnung Baden-Württemberg stellt die Verbandsversammlung am 03.02.2025 den Jahresabschluss für das Jahr 2023 mit folgenden Werten fest:

EUR

1.

Ergebnisrechnung

1.1

Summe der ordentlichen Erträge

911.877,51

1.2

Summe der ordentlichen Aufwendungen

505.837,38

1.3

Ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2)

406.040,13

1.4

Außerordentliche Erträge

771.427,92

1.5

Außerordentliche Aufwendungen

0,00

1.6

Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5)

771.427,92

1.7

Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6)

1.177.468,05

2.

Finanzrechnung

2.1

Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

1.388.707,00

2.2

Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

987.385,23

2.3

Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf der Ergebnisrechnung

401.321,77

2.4

Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

924.000,00

2.5

Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

214.903,93

2.6

Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit

709.096,07

2.7

Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf

1.110.417,84

2.8

Summe der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit

0,00

2.9

Summe der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

0,00

2.10

Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit

0,00

2.11

Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Haushaltsjahres

1.110.417,84

2.12

Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus haushaltsunwirksamen Einzahlungen und Auszahlungen

-1.090.436,01

2.13

Anfangsbestand an Zahlungsmitteln

1.466.263,90

2.14

Veränderung des Bestands an Zahlungsmitteln

19.981,83

2.15

Endbestand an Zahlungsmitteln am Ende des Haushaltsjahres

1.486.245,73

3.

Bilanz

3.1

Immaterielles Vermögen

874,22

3.2

Sachvermögen

4.796.956,45

3.3

Finanzvermögen

2.241.871,88

3.4

Abgrenzungsposten

0,00

3.5

Nettoposition

0,00

3.6

Gesamtbetrag auf der Aktivseite

7.039.702,55

3.7

Basiskapital

0,00

3.8

Rücklagen

513.474,02

3.9

Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses

1.177.468,05

3.10

Sonderposten

0,00

3.11

Rückstellungen

0,00

3.12

Verbindlichkeiten

5.345.868,09

3.13

Passive Rechnungsabgrenzungsposten

2.892,39

3.14

Gesamtbetrag auf der Passivseite

7.039.702,55

4. Behandlung von Überschüssen und Fehlbeträgen/n

(§ 49 Abs. 3 Satz 4 i. V. m. § 2 Abs.1 Nr. 25 bis 36 GemHVO)

Stufen der Ergebnisverwendung und des Haushaltsausgleichsdrittvorangegangenes Jahrzweitvorangegangenes JahrVorjahrHaushaltsjahr

EUR

1

2

3

4

1.

beim ordentlichen Ergebnis

1.1

Abdeckung von Fehlbeträgen aus Vorjahren aus dem ordentlichen Ergebnis

0,00

0,00

0,00

0,00

1.2

Zuführung zur Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses

0,00

0,00

513.474,02

406.040,13

1.3

Minderung des Basiskapitals nach Artikel 13 Abs. 6 des Gesetzes zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts

0,00

0,00

0,00

0,00

1.4

Entnahme aus der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses

0,00

0,00

0,00

0,00

1.5

Verwendung des Überschusses des Sonderergebnisses zum Ausgleich des ordentlichen Ergebnisses

0,00

0,00

0,00

0,00

1.6

Verrechnung eines Fehlbetrags beim ordentlichen Ergebnis mit der Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses

0,00

0,00

0,00

0,00

1.7

Fehlbetragsvortrag auf das ordentliche Ergebnis folgender Haushaltsjahre

0,00

0,00

0,00

0,00

1.8

Verrechnung eines Fehlbetrags beim ordentlichen Ergebnis mit dem Basiskapital

0,00

0,00

0,00

0,00

2.

beim Sonderergebnis

2.1

Zuführung zur Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses

0,00

0,00

0,00

771.427,92

2.2

Verrechnung eines Fehlbetrags beim Sonderergebnis mit der Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses

0,00

0,00

0,00

0,00

2.3

Verrechnung eines Fehlbetrags beim Sonderergebnis mit dem Basiskapital

0,00

0,00

0,00

0,00

Sigmaringen, 03.02.2025

Dr. Marcus Ehm

Verbandsvorsitzender

Der Jahresabschluss liegt an sieben Tagen, in der Zeit vom Montag, 28.04.2025, bis Mittwoch, 07.05.2025, jeweils einschließlich, während der Dienststunden im Rathaus Schwenningen - Zimmer 1 - zur öffentlichen Einsichtnahme aus.

Anhang
Dokument
Erscheinung
Amtsblatt Schwenningen
NUSSBAUM+
Ausgabe 17/2025

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Schwenningen

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von Gemeinde Schwenningen
25.04.2025
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