Bürgermeisteramt Untergruppenbach
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Zweckverband Musikschule Schozachtal

1. Feststellungsbeschluss Jahresabschluss 2024 Gemäß § 95 in Verbindung mit § 95 b der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat die Verbandsversammlung...
JA2024
JA2024Foto: Kummer

1. Feststellungsbeschluss Jahresabschluss 2024

Gemäß § 95 in Verbindung mit § 95 b der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat die Verbandsversammlung des Zweckverbands Musikschule Schozachtal in seiner Sitzung am 17.3.2025 den Jahresabschluss 2024 wie folgt festgestellt:

EUR

1.Ergebnisrechnung

1.1Summe der ordentlichen Erträge

1.462.874,07

1.2Summe der ordentlichen Aufwendungen

-1.462.874,07

1.3Ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2)

0,00

1.4Außerordentliche Erträge

0,00

1.5Außerordentliche Aufwendungen

0,00

1.6Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5)

0,00

1.7Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6)

0,00

2.Finanzrechnung

2.1Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

1.140.023,64

2.2Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

-1.156.466,19

2.3Zahlungsmittelbedarf der Ergebnisrechnung
(Saldo aus 2.1 und 2.2)

-16.442,55

2.4Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

4.257,40

2.5Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

-6.324,31

2.6Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit
(Saldo aus 2.4 und 2.5)

-2.066,91

2.7Finanzierungsmittelbedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6)

-18.509,46

2.8Summe der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit

0,00

2.9Summe der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

0,00

2.10Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9)

0,00

2.11Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Haushaltsjahres (Saldo aus 2.7 und 2.10)

-18.509,46

2.12Zahlungsmittelüberschuss aus haushaltsunwirksamen Einzahlungen und Auszahlungen

2.625,78

2.13Anfangsbestand an Zahlungsmitteln

56.367,80

2.14Veränderung des Bestands an Zahlungsmitteln (Saldo aus 2.11 und 2.12)

-15.883,68

2.15Endbestand an Zahlungsmitteln am Ende des Haushaltsjahres
(Saldo aus 2.13 und 2.14)

40.484,12

3.Bilanz

3.1Immaterielles Vermögen

0,00

3.2Sachvermögen

20.123,25

3.3Finanzvermögen

41.455,66

3.4Abgrenzungsposten

0,00

3.5Nettoposition

0,00

3.6Gesamtbetrag auf der Aktivseite (Summe aus 3.1 bis 3.5)

61.578,91

3.7Basiskapital

0,00

3.8Rücklagen

0,00

3.9Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses

0,00

3.10Sonderposten

-20.123,25

3.11Rückstellungen

0,00

3.12Verbindlichkeiten

-41.455,66

3.13Passive Rechnungsabgrenzungsposten

0,00

3.14Gesamtbetrag auf der Passivseite (Summe aus 3.7 bis 3.13)

-61.578,91

Soweit noch nicht geschehen, werden entstandene über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen genehmigt. Gleichzeitig wird den nach § 84 Abs. 2 GemO zulässigen überplanmäßigen Investitionsauszahlungen zugestimmt.

Abstatt, 17.3.2025

gez. Vierling gez. Kummer

Verbandsvorsitzender Verbandsrechnerin

2. Behandlung von Überschüssen und Fehlbeträgen

(§ 49 Absatz 3 Satz 4 i.V.m. § 2 Absatz 1 Nr. 25 bis 35 GemHVO)

Detaillierte Darstellung der Behandlung von Überschüssen und Fehlbeträgen

drittvorangegangenes Jahr

zweitvorange-
gangenes Jahr

Vorjahr

Haushaltsjahr

EUR

EUR

EUR

EUR

1

2

3

4

1.

beim ordentlichen Ergebnis

----

----

----

----

2.

beim Sonderergebnis

----

----

----

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Anhang
JA2024
Erscheinung
Die Brücke – Amtsblatt der Gemeinde Untergruppenbach
NUSSBAUM+
Ausgabe 19/2025

Orte

Untergruppenbach

Kategorien

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