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Photovoltaik-Pflicht in Baden-Württemberg bei Dachsanierung

Wissenswertes zur Photovoltaik-Pflichtverordnung, was man beachten muss und welche Städte Zuschüsse für Solarstrom vergeben.
Geld sparen mit Solarstrom - Euroscheine als Dacheindeckung neben PV-Anlagen
Strom erzeugen mit der Sonne: Spart Geld, hilft der Umwelt und ist jetzt Pflicht in BW.Foto: deepblue4you/iStock/Getty Images Plus

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Wer in Baden-Württemberg eine grundlegende Dachsanierung umsetzt, muss seit 2023 eine Solarpflicht beachten. Diese ist in den Paragrafen 8a bis 8c des Klimaschutzgesetzes Baden-Württemberg (KSG BW) geregelt.

Geeignete Dachflächen müssen im Fall einer Dachsanierung mit einer Photovoltaik-Anlage belegt werden, auch eine Solarthermie-Anlage ist möglich.

Seit 2022 gilt die PV-Pflicht bereits für den Neubau von Nichtwohngebäuden wie etwa Hallen oder Firmendächer sowie von offenen Parkplätzen mit mehr als 35 Stellplätzen.

Die gesetzliche Grundlage – PV-Pflicht Verordnung im Wortlaut hier
Fragen und Antworten zur PV-Pflicht vom Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft BW

Download "Praxisleitfaden zur Photovoltaik-Pflicht Ein Ratgeber für Ihre solare Zukunft" (Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft)

Die Dachsanierunggehört in professionelle Hände
Bei einer grundlegenden Dachsanierung muss im Anschluss eine PV- oder Solarthermieanlage installiert werden.Foto: Thinkstock

Was heißt "grundlegende Dachsanierung"?

Die Pflicht zur Solaranlage greift immer dann, wenn eine grundlegende Dachsanierung durchgeführt wird. Als grundlegende Dachsanierung gelten Baumaßnahmen, bei denen die Dachabdichtung beim Flachdach oder die Dacheindeckung beim Steildach vollständig erneuert werden. Das gilt übrigens auch, wenn Baustoffe wie zum Beispiel die Dachziegel wiederverwendet werden.

Während die Vorgaben zur Dämmung im Gebäudeenergiegesetz (GEG) erst greifen, wenn die Dacheindeckung inklusive Lattung und Verschalung erneuert wird, setzt die Solarpflicht in Baden-Württemberg schon früher an. Sie greift nämlich auch, wenn Lattungen oder Schalungen nicht erneuert werden, sondern nur die darüberliegende Dacheindeckung/Abdichtung.

7 Tipps zur Dachsanierung

Es heißt im Wortlaut: „Grundlegende Dachsanierungen sind Baumaßnahmen, bei denen die Abdichtung oder die Eindeckung eines Daches vollständig erneuert wird. Gleiches gilt auch bei einer Wiederverwendung von Baustoffen. Ausgenommen sind Baumaßnahmen, die ausschließlich zur Behebung kurzfristig eingetretener Schäden vorgenommen werden.“

Das heißt, bei der Reparatur kurzfristig eingetretener Schäden, wie durch Sturm oder Hagel, greift die Pflicht nicht.

Für welche Dachflächen gilt die PV-Pflicht?

Die Solarpflicht in Baden-Württemberg muss erfüllt werden, wenn das Dach über eine zusammenhängende Mindestfläche von 20 Quadratmetern verfügt und die Fläche auf einem Flachdach eine maximale Neigung von 20 Grad aufweist. Oder, wenn bei einem Steildach die Fläche bei einer Neigung von 20 bis maximal 60 Grad nur nach Westen, Osten und allen dazwischenliegenden Himmelsrichtungen nach Süden ausgerichtet ist.

Statt auf dem Dach kann die Solaranlage auch an der Fassade oder in unmittelbarer räumlicher Umgebung installiert werden.

Die Solaranlage muss übrigens auch nicht selbst betrieben werden. Es ist auch möglich, die Dachfläche zu verpachten (zum Beispiel an die Stadtwerke) oder ein Contracting-Modell zu wählen.

VIDEO Photovoltaik-Pflicht einfach erklärt

Wie viel spart man durch eine PV-Anlage auf dem Dach?

Das Einsparpotenzial hängt von verschiedenen Faktoren ab:

  • Größe der Anlage
  • Sonneneinstrahlung am Standort
  • Strompreis
  • Nutzung des erzeugten Stroms

Fachbetriebe erstellen eine umfassende Berechnung. Sie planen und installieren die für die jeweilige Situation passende Anlage mit einer entsprechenden Leistung.

Das →Solarkatastergibt Auskunft über das Solarpotenzial auf Dachflächen in den unterschiedlichen Regionen.

Online-Tools zum Berechnen mit individuellen Werten (Beispiele – es gibt mehr!)

Solarrechner von energie-experten.org
PV-Anlagenrechner von solarserver.de

Das → Photovoltaik-Netzwerk Baden-Württemberg hat hier viele Informationen und weitere wichtige Links zusammengestellt.

Photovoltaikanlage auf dem Dach
Der Sonnenstrom vom eigenen Dach kann selbst genutzt oder eingespeist werden.Foto: nullplus/E+/Getty Images

Übersichtskarte zeigt Solarpotenzial

Eine Übersichtskarte im Energieatlas-BW zeigt, welche Dachflächen in Baden-Württemberg für Photovoltaik geeignet sind. Die Potenzialanalyse berücksichtigt die Neigung, Ausrichtung, Verschattung und solare Einstrahlung.

Solarpotenzial auf Dachflächen in Baden-Württemberg (extern)

Video: Solardach-Pflicht für Wohnhäuser in BW

Fördermöglichkeiten für PV-Anlagen

Zunächst seien die ortsunabhängigen Förderungen genannt:

Kfw

Leider wurden die Zuschüsse komplett eingestellt. Es gibt aber Kredite und Tilgungszuschüsse. Der Förderkredit 270. Man stellt den Antrag nicht bei der KfW, sondern der eigenen Bank. → Alle Infos dazu hier bei der KfW.

L-Bank

Im Förderprogramm „Wohnen mit Zukunft: Photovoltaik“ gibt es zinsgünstige Darlehen ab 5.000 Euro aufwärts. → Alle Infos hier bei der L-Bank.

Die → Förderdatenbank der Landesenergieagentur KEA-BW listet Förderungen für sämtliche Vorhaben auf, nicht nur Photovoltaik.

Förderungen und Zuschüsse von Städten, Kommunen, Energieversorgern und Klima-Agenturen

In einigen Städten gibt es Zuschüsse für die Installation einer PV-Anlage. Folgende Liste ist beispielhaft und es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

Erfragen Sie unbedingt bei Ihrer Gemeinde, ob es Zuschüsse für Photovoltaik und Solar gibt – es lohnt sich auch bei kleineren Gemeinden!

Solarpflicht: Diese Städte in BW fördern PV-Anlagen

Mannheim

Basisförderung:

  • 100 €/kWp, max. 1.000 €

Premiumförderung:

  • Vollbelegung: 160 €/kWp, max. 2.400 €
  • Fassaden-PV: 200 €/kWp, max. 3.000 €
  • PV mit Begrünung: 250 €/kWp, max. 3.750 €
  • PV auf Denkmal: 300 €/kWp, max. 4.500 €
Heidelberg
  • PV-Anlagen auf Dachflächen bis Nennleistung 100 kWp: 100 Euro/kWp
  • Aufgeständerte Photovoltaikanlagen bis Nennleistung 30 kWp: 250 Euro/kWp oder über Parkplatzflächen von Nennleistung über 30 kWp bis 100 kWp: 150 Euro/kWp
  • Photovoltaikanlagen an Fassadenflächen bis Nennleistung 50 kWp: 200 Euro/kWp
Karlsruhe
  • Zuschüsse werden erst ab 500 € Förderung gewährt
  • Nur für eigengenutzte Gebäude 250 €/kWp (maximal 2.500 € je Gebäude)
  • die Installation von Fassaden-PV-Anlagen und Hybrid-Modulen mit Photovoltaik- und
  • Solarthermie-Erzeugung (sog. PVT-Modulanlagen) zusätzlich je 100 € pro kWp (maximal 1.000 € je Gebäude)
  • Anlagen über 10 kWp: professionelle Steuerberatung im Zusammenhang mit der PV-Anlage maximal 500 €
Stuttgart
  • Zuschuss für begleitende Maßnahmen beim Bau der PV-Anlage (z.B. Gerüst) max. 350 Euro pro kWp, bei Fassadenanlage oder über Dachbegrünung bis zu 450 Euro pro kWp
  • Balkonmodule 100 Euro pro Anlage für Anschlusskosten
  • Stromspeicher 300 Euro pro kWh Speicherkapazität (je kWp installierter Leistung werden 0,8 kWh gefördert)
  • Für Elektroauto-Ladepunkt in Kombi mit PV bis zu 1.000 Euro
Ulm
  • Gebäudeintegrierte Photovoltaik (GIPV) an Wohn- und Bürogebäuden 400 € je kWp
  • Dach- und Fassadenphotovoltaik im Gebäudebestand und als Parkplatzüberdachung 75 € je kWp
  • Prüfung von bestehenden Photovoltaik- und Solarthermieanlagen 50 % bis zu 500 €
  • Stecker-PV-Anlagen 50 % bis zu 250 € je Wohneinheit
  • Mieterstrommodell 150 € je kWp
Freiburg
  • Steuerberatung 500 Euro
  • Förderhöhe 150 Euro pro kWp (min. 200 Euro, max. 1.500 Euro)
  • Ebenso für Batteriespeicher (150 Euro pro kWh nutzbare Speicherkapazität, max. 1.500 Euro)
Tübingen
  • 1 bis 5 kWp: 500 Euro
  • 5 bis 10 kWp: 750 Euro
  • über 10 kWp: 1.000 Euro
  • Norddach-Bonus
  • 1 bis 5 kWp: 750 Euro
  • 5 bis 10 kWp: 1.000 Euro
  • über 10 kWp: 1.500 Euro

Kein Anspruch auf Vollständigkeit und Aktualität! Erfragen Sie die Zuschüsse immer direkt bei Ihrer Kommune!

BAFA-Zuschuss zur Dachsanierung (ohne PV)

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude vergibt bei Einzelmaßnahmen (BEG EM) Zuschüsse und zinsgünstige Kredite für eine energetische Verbesserung der Bausubstanz. Dazu zählt sowohl die Dachdämmung als auch für weitere nötige Maßnahmen (z.B. neue Dacheindeckung). Die Förderung muss beantragt werden, bevor man den Handwerksbetrieb beauftragt.

Für folgende Maßnahmen erhält man eine Förderung:

  • Ersatz, Erneuerung und Erweiterung des Dachstuhls oder von Teilen eines Dachstuhls
  • Erneuerung der Dachlattung
  • Einbau von Unterspannbahn, Luftdichtheitsschicht und Dampfsperre
  • Austausch von Dachziegeln (inklusive Versiegelung), Abdichtungsarbeiten am Dach, inkl. Dachdurchgangsziegel (z. B. Lüftungs- oder Antennenziegel) und Schneefanggitter
  • Neueindeckung des Daches bzw. Dachabschluss bei Flachdach mittels Dachpappe, Schweißbahn etc.
  • Erhalt und Neuanlage einer Dachbegrünung
  • Änderung des Dachüberstands
  • Erneuerung der Dachrinnen, Fallrohre, Einlaufbleche
  • notwendige Arbeiten an Antennen, Satellitenschüsseln, Elektrik, Blitzableiter
  • Schornsteinkopf neu einfassen (z. B. Kaminabdeckung, Kaminverkleidung)
Haus mit Solarzellen auf Dach und Garage
Einige Städte gewähren Zuschüsse, wenn man eine PV-Anlage auf dem Dach installiert. Nachfragen lohnt sich!Foto: altrendo images/Stockbyte/Thinkstock

Energieberater ins Boot holen

Erster Ansprechpartner ist der Energieberater. Er hilft bei der Antragsstellung und kennt sich bestens in der Materie aus.

Bei einer Dachsanierung bzw. einer neuen Dacheindeckung kann man einen Zuschuss beim BAFA beantragen. Der Zuschuss beträgt 15 Prozent der förderfähigen Kosten. Zusätzlich ist ein Bonus in Höhe von 5 Prozent möglich, wenn die Dachdämmung als Maßnahme im individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) enthalten war (iSFP-Bonus).

Sind Dachdämmung und Dacheindeckung dagegen Teil einer Komplettsanierung zum Effizienzhaus, bieten sich die günstigen Förderkredite der KfW an. Im → KfW-Programm "Wohngebäude Kredit - 261" ist eine hohe Förderung aus günstigem Kredit plus Tilgungszuschuss möglich. Die Höhe der Förderung ist abhängig vom erreichten Effizienzhaus-Niveau.

Video: PV-Anlage Pflicht - das ist neu im Klimaschutzgesetz

Dach mit PV: Vorab-Beratung für maximale Förderung

Eine gute Beratung ist unerlässlich, um maximal zu sparen! Wenden Sie sich an Ihren Energieberater und lassen Sie eine Auflistung erstellen, welche Förderungen und/oder Kredite für Ihren speziellen Fall infrage kommen!

„Wer künftig sein Dach grundlegend saniert, muss mindestens 60 Prozent der für Solarenergie geeigneten Dachfläche mit Photovoltaikmodulen ausstatten“, sagt Frank Hettler von Zukunft Altbau. Die 60 Prozent sind dabei als Mindestanforderung zu verstehen.

Oftmals ist auch die Installation einer größeren Solaranlage bis hin zu einer vollständigen Abdeckung der geeigneten Dachfläche sinnvoll. Dies gilt zum Beispiel für die Eigentümerinnen und Eigentümer, die bereits eine Wärmepumpe betreiben, ein E-Auto nutzen oder eine solche Anschaffung planen. Sie reduzieren mit der größeren Anlage die Kosten für den gestiegenen Stromverbrauch. Außerdem sinken bei größeren Anlagen die relativen Kosten. Meist ist eine Vergrößerung der Anlage auch sinnvoll, um den zusätzlich erzeugten Strom einzuspeisen.

Darf bzw. kann eine PV-Anlage abgelehnt werden?

Grundsätzlich sind alle PV-Anlagen anmeldepflichtig, auch wenn sie nur wenig Leistung erbringen. Dass die Installation einer Solaranlage nicht genehmigt wird, kann in diesem Sinne nicht vorkommen – die Netzbetreiber müssen die Anlage an das Versorgungsnetz anschließen. Die installierende Firma muss die Abnahme und die Einspeiszulage durch die Energieversorgungsunternehmen (EVU) beantragen.

Der Netzbetreiber kann den Betrieb ablehnen, wenn

  • Das Netz überlastet ist
  • Der Zähler nicht abgenommen worden ist
  • Die Messentgelte nicht eindeutig geregelt sind
  • Der Antrag für die Einspeisezulage nicht fristgerecht eingegangen ist.

Dies sind aber eher Rahmenbedingungen – grundsätzlich darf jeder, der möchte, eine PV-Anlage bei sich auf dem Grundstück installieren. Die Kommunen oder Gemeinden dürfen ein solches Vorhaben nicht ablehnen. Sollte beispielsweise die Dachfläche ungeeignet sein, darf man die Anlage auch im Garten aufstellen. Denn der Ausbau der Erneuerbaren Energien hat momentan eine hohe Priorität.

Installation einer Photovoltaikanlage
Fachhandwerker kümmern sich um die ordnungsgemäße Installation der PV-Anlage.Foto: iStock/Thinkstock

Dachdecker oder Elektriker: Ich will eine PV-Anlage auf dem Dach installieren – wer hilft mir?

Beide! Denn wer investiert und sein Dach saniert, hat ja nun diese Pflicht. Und wer eine PV-Anlage installiert, sollte gleich das Dach checken und eventuelle Reparaturen durchführen lassen.

Wird eine PV-Anlage nach den geltenden Fachregeln installiert, kann sich der Bauherr in der Regel 20 Jahre lang an klimafreundlichem Strom durch Sonnenenergie erfreuen. Weitere Voraussetzung für einen störungsfreien Ablauf ist zudem eine koordinierte Abstimmung zwischen dem Dachdecker- und Elektrohandwerk.

Bereits bei der Planung ist der Dachdecker-Innungsbetrieb die erste Wahl, denn seine Mitglieder bilden sich regelmäßig weiter, um ihre Kunden und Kundinnen fachkundig beraten zu können. So wissen sie, welche Dächer geeignet sind, ob Indach- oder Aufdachsysteme die bessere Variante sind, wie es sich mit innovativen Solarziegeln verhält, oder informieren über Systeme zum Energie-Gebäudemanagement. Auch mit Fördermaßnahmen kennen sie sich aus. Neben einer funktionierenden Stromerzeugung soll sich eine PV-Anlage auch harmonisch ins architektonische Gesamtkonzept einfügen. Der Umgang mit traditionellen und modernen Baumaterialien, die Ausführung von Wärmedämmungen und energiesparenden Maßnahmen an der gesamten Gebäudehülle gehören zu den täglichen Aufgaben des Dachdeckers.

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von ao/akz-o/energie-fachberater.de/Zentralverband Deutsches Dachdeckerhandwerk/red
28.02.2023
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