Wer in Baden-Württemberg eine grundlegende Dachsanierung umsetzt, muss seit 2023 eine Solarpflicht beachten. Diese ist in den Paragrafen 8a bis 8c des Klimaschutzgesetzes Baden-Württemberg (KSG BW) geregelt.
Geeignete Dachflächen müssen im Fall einer Dachsanierung mit einer Photovoltaik-Anlage belegt werden, auch eine Solarthermie-Anlage ist möglich.
Seit 2022 gilt die PV-Pflicht bereits für den Neubau von Nichtwohngebäuden wie etwa Hallen oder Firmendächer sowie von offenen Parkplätzen mit mehr als 35 Stellplätzen.
→ Die gesetzliche Grundlage – PV-Pflicht Verordnung im Wortlaut hier
→ Fragen und Antworten zur PV-Pflicht vom Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft BW
Die Pflicht zur Solaranlage greift immer dann, wenn eine grundlegende Dachsanierung durchgeführt wird. Als grundlegende Dachsanierung gelten Baumaßnahmen, bei denen die Dachabdichtung beim Flachdach oder die Dacheindeckung beim Steildach vollständig erneuert werden. Das gilt übrigens auch, wenn Baustoffe wie zum Beispiel die Dachziegel wiederverwendet werden.
Während die Vorgaben zur Dämmung im Gebäudeenergiegesetz (GEG) erst greifen, wenn die Dacheindeckung inklusive Lattung und Verschalung erneuert wird, setzt die Solarpflicht in Baden-Württemberg schon früher an. Sie greift nämlich auch, wenn Lattungen oder Schalungen nicht erneuert werden, sondern nur die darüberliegende Dacheindeckung/Abdichtung.
Es heißt im Wortlaut: „Grundlegende Dachsanierungen sind Baumaßnahmen, bei denen die Abdichtung oder die Eindeckung eines Daches vollständig erneuert wird. Gleiches gilt auch bei einer Wiederverwendung von Baustoffen. Ausgenommen sind Baumaßnahmen, die ausschließlich zur Behebung kurzfristig eingetretener Schäden vorgenommen werden.“
Das heißt, bei der Reparatur kurzfristig eingetretener Schäden, wie durch Sturm oder Hagel, greift die Pflicht nicht.
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Die Solarpflicht in Baden-Württemberg muss erfüllt werden, wenn das Dach über eine zusammenhängende Mindestfläche von 20 Quadratmetern verfügt und die Fläche auf einem Flachdach eine maximale Neigung von 20 Grad aufweist. Oder, wenn bei einem Steildach die Fläche bei einer Neigung von 20 bis maximal 60 Grad nur nach Westen, Osten und allen dazwischenliegenden Himmelsrichtungen nach Süden ausgerichtet ist.
Statt auf dem Dach kann die Solaranlage auch an der Fassade oder in unmittelbarer räumlicher Umgebung installiert werden.
Die Solaranlage muss übrigens auch nicht selbst betrieben werden. Es ist auch möglich, die Dachfläche zu verpachten (zum Beispiel an die Stadtwerke) oder ein Contracting-Modell zu wählen.
Das Einsparpotenzial hängt von verschiedenen Faktoren ab:
Fachbetriebe erstellen eine umfassende Berechnung. Sie planen und installieren die für die jeweilige Situation passende Anlage mit einer entsprechenden Leistung.
Das →Solarkatastergibt Auskunft über das Solarpotenzial auf Dachflächen in den unterschiedlichen Regionen.
Online-Tools zum Berechnen mit individuellen Werten (Beispiele – es gibt mehr!)
→ Solarrechner von energie-experten.org
→ PV-Anlagenrechner von solarserver.de
Das → Photovoltaik-Netzwerk Baden-Württemberg hat hier viele Informationen und weitere wichtige Links zusammengestellt.
Eine Übersichtskarte im Energieatlas-BW zeigt, welche Dachflächen in Baden-Württemberg für Photovoltaik geeignet sind. Die Potenzialanalyse berücksichtigt die Neigung, Ausrichtung, Verschattung und solare Einstrahlung.
→ Solarpotenzial auf Dachflächen in Baden-Württemberg (extern)
Zunächst seien die ortsunabhängigen Förderungen genannt:
Kfw
Leider wurden die Zuschüsse komplett eingestellt. Es gibt aber Kredite und Tilgungszuschüsse. Der Förderkredit 270. Man stellt den Antrag nicht bei der KfW, sondern der eigenen Bank. → Alle Infos dazu hier bei der KfW.
L-Bank
Im Förderprogramm „Wohnen mit Zukunft: Photovoltaik“ gibt es zinsgünstige Darlehen ab 5.000 Euro aufwärts. → Alle Infos hier bei der L-Bank.
Die → Förderdatenbank der Landesenergieagentur KEA-BW listet Förderungen für sämtliche Vorhaben auf, nicht nur Photovoltaik.
In einigen Städten gibt es Zuschüsse für die Installation einer PV-Anlage. Folgende Liste ist beispielhaft und es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.
Erfragen Sie unbedingt bei Ihrer Gemeinde, ob es Zuschüsse für Photovoltaik und Solar gibt – es lohnt sich auch bei kleineren Gemeinden!
Mannheim | Basisförderung:
Premiumförderung:
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Heidelberg |
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Karlsruhe |
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Stuttgart |
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Ulm |
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Freiburg |
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Tübingen |
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Kein Anspruch auf Vollständigkeit und Aktualität! Erfragen Sie die Zuschüsse immer direkt bei Ihrer Kommune!
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude vergibt bei Einzelmaßnahmen (BEG EM) Zuschüsse und zinsgünstige Kredite für eine energetische Verbesserung der Bausubstanz. Dazu zählt sowohl die Dachdämmung als auch für weitere nötige Maßnahmen (z.B. neue Dacheindeckung). Die Förderung muss beantragt werden, bevor man den Handwerksbetrieb beauftragt.
Für folgende Maßnahmen erhält man eine Förderung:
Erster Ansprechpartner ist der Energieberater. Er hilft bei der Antragsstellung und kennt sich bestens in der Materie aus.
Bei einer Dachsanierung bzw. einer neuen Dacheindeckung kann man einen Zuschuss beim BAFA beantragen. Der Zuschuss beträgt 15 Prozent der förderfähigen Kosten. Zusätzlich ist ein Bonus in Höhe von 5 Prozent möglich, wenn die Dachdämmung als Maßnahme im individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) enthalten war (iSFP-Bonus).
Sind Dachdämmung und Dacheindeckung dagegen Teil einer Komplettsanierung zum Effizienzhaus, bieten sich die günstigen Förderkredite der KfW an. Im → KfW-Programm "Wohngebäude Kredit - 261" ist eine hohe Förderung aus günstigem Kredit plus Tilgungszuschuss möglich. Die Höhe der Förderung ist abhängig vom erreichten Effizienzhaus-Niveau.
Eine gute Beratung ist unerlässlich, um maximal zu sparen! Wenden Sie sich an Ihren Energieberater und lassen Sie eine Auflistung erstellen, welche Förderungen und/oder Kredite für Ihren speziellen Fall infrage kommen!
„Wer künftig sein Dach grundlegend saniert, muss mindestens 60 Prozent der für Solarenergie geeigneten Dachfläche mit Photovoltaikmodulen ausstatten“, sagt Frank Hettler von Zukunft Altbau. Die 60 Prozent sind dabei als Mindestanforderung zu verstehen.
Oftmals ist auch die Installation einer größeren Solaranlage bis hin zu einer vollständigen Abdeckung der geeigneten Dachfläche sinnvoll. Dies gilt zum Beispiel für die Eigentümerinnen und Eigentümer, die bereits eine Wärmepumpe betreiben, ein E-Auto nutzen oder eine solche Anschaffung planen. Sie reduzieren mit der größeren Anlage die Kosten für den gestiegenen Stromverbrauch. Außerdem sinken bei größeren Anlagen die relativen Kosten. Meist ist eine Vergrößerung der Anlage auch sinnvoll, um den zusätzlich erzeugten Strom einzuspeisen.
Grundsätzlich sind alle PV-Anlagen anmeldepflichtig, auch wenn sie nur wenig Leistung erbringen. Dass die Installation einer Solaranlage nicht genehmigt wird, kann in diesem Sinne nicht vorkommen – die Netzbetreiber müssen die Anlage an das Versorgungsnetz anschließen. Die installierende Firma muss die Abnahme und die Einspeiszulage durch die Energieversorgungsunternehmen (EVU) beantragen.
Der Netzbetreiber kann den Betrieb ablehnen, wenn
Dies sind aber eher Rahmenbedingungen – grundsätzlich darf jeder, der möchte, eine PV-Anlage bei sich auf dem Grundstück installieren. Die Kommunen oder Gemeinden dürfen ein solches Vorhaben nicht ablehnen. Sollte beispielsweise die Dachfläche ungeeignet sein, darf man die Anlage auch im Garten aufstellen. Denn der Ausbau der Erneuerbaren Energien hat momentan eine hohe Priorität.
Beide! Denn wer investiert und sein Dach saniert, hat ja nun diese Pflicht. Und wer eine PV-Anlage installiert, sollte gleich das Dach checken und eventuelle Reparaturen durchführen lassen.
Wird eine PV-Anlage nach den geltenden Fachregeln installiert, kann sich der Bauherr in der Regel 20 Jahre lang an klimafreundlichem Strom durch Sonnenenergie erfreuen. Weitere Voraussetzung für einen störungsfreien Ablauf ist zudem eine koordinierte Abstimmung zwischen dem Dachdecker- und Elektrohandwerk.
Bereits bei der Planung ist der Dachdecker-Innungsbetrieb die erste Wahl, denn seine Mitglieder bilden sich regelmäßig weiter, um ihre Kunden und Kundinnen fachkundig beraten zu können. So wissen sie, welche Dächer geeignet sind, ob Indach- oder Aufdachsysteme die bessere Variante sind, wie es sich mit innovativen Solarziegeln verhält, oder informieren über Systeme zum Energie-Gebäudemanagement. Auch mit Fördermaßnahmen kennen sie sich aus. Neben einer funktionierenden Stromerzeugung soll sich eine PV-Anlage auch harmonisch ins architektonische Gesamtkonzept einfügen. Der Umgang mit traditionellen und modernen Baumaterialien, die Ausführung von Wärmedämmungen und energiesparenden Maßnahmen an der gesamten Gebäudehülle gehören zu den täglichen Aufgaben des Dachdeckers.
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