Finanzen & Recht

Zweitwohnung benötigt - Mieter wegen Eigenbedarf gekündigt

Bei einer geplanten Nutzung als Zweitwohnung kann die Kündigung einer Mietwohnung wegen Eigenbedarfs laut BGH-Urteil zulässsig sein.
Gerichtshammer mit dem Hinweisschild auf einen Mietrechtsfall
Gerichtshammer mit dem Hinweisschild auf einen MietrechtsfallFoto: Stadtratte/iStock/Getty Images Plus

Passende Themenseiten

Finanzen & Recht
Finanzen & Recht
Übersicht
Übersicht

Bundesgerichtshof urteilte zur Eigenbedarfskündigung: Vermieter haben grundsätzlich die Möglichkeit, eine vermietete Wohnung wegen Eigenbedarfs zu kündigen. Allerdings muss das Objekt vom Eigentümer tatsächlich benötigt werden. Nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS kann das auch bei einer geplanten Nutzung als Zweitwohnung möglich sein.

Der Fall

Eine Vermieterin kündigte ihren Mietern in Berlin mit der Begründung, sie habe vor, sich künftig öfter in der Stadt aufzuhalten und benötige zu dem Zweck eine Zweitwohnung. Eine Übernachtung in Hotels oder bei Bekannten sei dafür nicht so geeignet, denn sie bevorzuge einen privaten Wohnbereich, in dem sie sich gemeinsam mit ihrem Ehemann aufhalten könne. Als Beleg für ihre bisherige häufige Anwesenheit legte sie Fahrscheine und Hotelrechnungen aus der Vergangenheit bei.

Das Urteil

Der BGH sah den Eigenbedarf als gegeben an. Es seien von Seiten des Vermieters "ernsthafte, vernünftige und nachvollziehbare Gründe" erforderlich, um eine solche Kündigung von Seiten der Gerichte zu akzeptieren. Dabei komme es immer auf die Würdigung des Einzelfalles an. Hier habe die Tatsacheninstanz einen "detaillierten Vortrag" der Eigentümerin "zu ihrer beruflichen und privaten Situation" entsprechend gewürdigt, was nicht zu beanstanden sei. (Bundesgerichtshof, Aktenzeichen VIII ZR 19/17)

Kategorien

Finanzen & Recht
von ots Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen LBS
03.06.2019
Meine Heimat
Entdecken
Themen
Kiosk
Mein Konto