Bitte beachten Sie folgende Informationen:Der Nachweis, dass eine Person, die Einlass zum Konzert begehrt, eine Zutrittsberechtigung erworben hat und damit Vertragspartner des Veranstalters ist, wird durch Vorlage eines personalisierten Tickets sowie ggf. auf Verlangen des Veranstalters eines Lichtbildausweises (oder eines vergleichbaren Ausweisdokumentes, z.B. Führerschein) und/oder der Buchungsbestätigung per E- Mail geführt.Der Erwerb von Zutrittsberechtigungen/digitalen Tickets ist pro Person auf eine maximale Anzahl von zehn (10) beschränkt. Unabhängig von der Anzahl der Kaufvorgänge darf jede Person nur diese Anzahl an Zutrittsberechtigungen erwerben. Kaufvorgänge einer Person oder mehrerer miteinander zum Zwecke des gewerblichen oder kommerziellen Tickethandels verbundener Personen, z.B. durch Angabe verschiedener E-Mail-Adressen oder verschiedener Zahlungsmittel (insbesondere von Prepaid-Kreditkarten, die für den Zweck eingesetzt werden, mehr als die zulässige Anzahl zu kaufen) und sonstige Umgehungen sind untersagt.Der beim Erwerb von Zutrittsberechtigungen/Tickets vom Käufer angegebene Name wird auf allen digitalen Tickets vermerkt (die namentlich auf dem Ticket vermerkte Person im Folgenden auch „Ticketinhaber“). Der Name ist wahrheitsgemäß anzugeben. Die Personen, die mit dem Ticketinhaber das jeweilige Konzert besuchen möchten und deren Namen nicht auf dem digitalen Ticket vermerkt sind, erhalten nur Zugang zum jeweiligen Konzert, wenn sie zeitgleich mit dem Ticketinhaber zum jeweiligen Konzert eintreten.Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Ticketinhabern und weiteren Besuchern, die keine Zutrittsberechtigung erworben haben bzw. nachweisen können, den Besuch des jeweiligen Konzertes insbesondere durch Sperrung des Tickets zu verweigern. Gestattet der Veranstalter dem Inhaber des digitalen Tickets den Zutritt, wird er auch dann von ihrer Leistungspflicht gegenüber dem Vertragspartner frei, wenn der Ticketinhaber nicht mit dem für den Konzertbesuch berechtigten Vertragspartner identisch ist.Sofern ein Ticketinhaber in zulässigerweise mehrere Zutrittsberechtigungen (d.h. mehr als ein digitales Ticket) erworben hat und diese Zutrittsberechtigungen/digitalen Tickets in zulässigerweise an mehrere Dritte überträgt, kommen durch den Eintritt jeweils gesonderte Besucherverträge mit den ein-tretenden Personen zustande. Auf den digitalen Tickets werden die Namen der eintretenden Personen vermerkt, die durch diese Umpersonalisierung neuer Ticketinhaber werden.Versand/Bereitstellung der Eintrittskarten durch Easy Ticket Service erfolgt aufgrund von Vorgaben des Veranstalters frühestens 5 Tage vor dem Veranstaltungstermin. Easy Ticket Service stellt für eine etwaige Umpersonalisierung ab 2 Wochen vor dem Veranstaltungstermin auf seiner Webseite ein entsprechendes Formular zur Verfügung.
Bitte beachten Sie folgende Informationen:
Der Nachweis, dass eine Person, die Einlass zum Konzert begehrt, eine Zutrittsberechtigung erworben hat und damit Vertragspartner des Veranstalters ist, wird durch Vorlage eines personalisierten Tickets sowie ggf. auf Verlangen des Veranstalters eines Lichtbildausweises (oder eines vergleichbaren Ausweisdokumentes, z.B. Führerschein) und/oder der Buchungsbestätigung per E- Mail geführt.
Der Erwerb von Zutrittsberechtigungen/digitalen Tickets ist pro Person auf eine maximale Anzahl von zehn (10) beschränkt. Unabhängig von der Anzahl der Kaufvorgänge darf jede Person nur diese Anzahl an Zutrittsberechtigungen erwerben. Kaufvorgänge einer Person oder mehrerer miteinander zum Zwecke des gewerblichen oder kommerziellen Tickethandels verbundener Personen, z.B. durch Angabe verschiedener E-Mail-Adressen oder verschiedener Zahlungsmittel (insbesondere von Prepaid-Kreditkarten, die für den Zweck eingesetzt werden, mehr als die zulässige Anzahl zu kaufen) und sonstige Umgehungen sind untersagt.
Der beim Erwerb von Zutrittsberechtigungen/Tickets vom Käufer angegebene Name wird auf allen digitalen Tickets vermerkt (die namentlich auf dem Ticket vermerkte Person im Folgenden auch „Ticketinhaber“). Der Name ist wahrheitsgemäß anzugeben. Die Personen, die mit dem Ticketinhaber das jeweilige Konzert besuchen möchten und deren Namen nicht auf dem digitalen Ticket vermerkt sind, erhalten nur Zugang zum jeweiligen Konzert, wenn sie zeitgleich mit dem Ticketinhaber zum jeweiligen Konzert eintreten.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Ticketinhabern und weiteren Besuchern, die keine Zutrittsberechtigung erworben haben bzw. nachweisen können, den Besuch des jeweiligen Konzertes insbesondere durch Sperrung des Tickets zu verweigern. Gestattet der Veranstalter dem Inhaber des digitalen Tickets den Zutritt, wird er auch dann von ihrer Leistungspflicht gegenüber dem Vertragspartner frei, wenn der Ticketinhaber nicht mit dem für den Konzertbesuch berechtigten Vertragspartner identisch ist.
Sofern ein Ticketinhaber in zulässigerweise mehrere Zutrittsberechtigungen (d.h. mehr als ein digitales Ticket) erworben hat und diese Zutrittsberechtigungen/digitalen Tickets in zulässigerweise an mehrere Dritte überträgt, kommen durch den Eintritt jeweils gesonderte Besucherverträge mit den ein-tretenden Personen zustande. Auf den digitalen Tickets werden die Namen der eintretenden Personen vermerkt, die durch diese Umpersonalisierung neuer Ticketinhaber werden.
Versand/Bereitstellung der Eintrittskarten durch Easy Ticket Service erfolgt aufgrund von Vorgaben des Veranstalters frühestens 5 Tage vor dem Veranstaltungstermin.
Easy Ticket Service stellt für eine etwaige Umpersonalisierung ab 2 Wochen vor dem Veranstaltungstermin auf seiner Webseite ein entsprechendes Formular zur Verfügung.
Veranstalter: Easy Ticket Service
Neckarwiesenstraße 5
70188 Stuttgart
+49 (0)711 255 55 55
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