Im Zuge der weiteren Projektentwicklung erreichte die Stadtwerke Tübingen GmbH eine Stellungnahme der Bundeswehr, dass die Standorte der geplanten drei Windkraftanlagen innerhalb einer Hubschraubertiefflugstrecke liegen. Aus Gründen der Flugsicherheit, so die Bundeswehr, sei Bauvorhaben in solchen Sicherheitskorridoren, die aufgrund ihres Hindernischarakters eine konkrete Gefahr für den Flugbetrieb darstellen, die Zustimmung im Genehmigungsverfahren zu versagen.
Die aktuelle Gesetzeslage sieht vor, dass Projekte der erneuerbaren Energien mit einem sogenannten „vorrangigem Belang“ in die Schutzgüterabwägungen eingebracht werden. An der Errichtung der erneuerbaren Anlagen liegt demnach ein überragendes öffentliches Interesse, und sie dient der öffentlichen Gesundheit und Sicherheit. Jedoch gilt dies nicht gegenüber Belangen der Landes- und Bündnisverteidigung.
Vor diesem Hintergrund ruht derzeit die weitere Projektentwicklung durch die Stadtwerke Tübingen GmbH.
JS