Aus den Rathäusern

Aus der Arbeit des Gemeinderats - Der Gemeinderat beriet und beschloss am 17. September 2024:

-Der Gemeinderat nahm den Bericht zum aktuellen Sachstand bezüglich „Glasfaserausbau eigenwirtschaftlicher Ausbau durch GVG“ zur Kenntnis. -Der...

-Der Gemeinderat nahm den Bericht zum aktuellen Sachstand bezüglich „Glasfaserausbau eigenwirtschaftlicher Ausbau durch GVG“ zur Kenntnis.

-Der Gemeinderat fasste mehrheitlich den Beschluss, die Kindertagesstätte „Alte Schule“ als Neubau mit Flachdach in Holzbau zu realisieren. Ein entsprechender Bauantrag ist von der Gemeindeverwaltung zu stellen. Für etwaige erforderliche Ausnahmen und Befreiungen wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Die Gemeindeverwaltung wurde beauftragt, einen Antrag für den Abbruch des alten Schulhauses zu stellen.

-Der Gemeinderat vertagte die Entscheidung, ob die bestehende Beteiligung an „EnBW vernetzt“ zum 30.06.2025 gekündigt wird.

-Der Gemeinderat beschloss einstimmig folgende Stellungnahme zum Lärmaktionsplan der Stadt Esslingen (Stufe 4):

Durch die im Lärmaktionsplan für die Stadt Esslingen geplanten Tempo-30-Zonen und durch den Einbau von lärmarmen Fahrbahnbelägen auf drei Straßenabschnitten werden die Belange der Gemeinde Altbach nicht berührt. Deshalb werden dazu keine Anregungen und Bedenken geäußert.

Das nächtliche Lkw-Durchfahrverbot auf der Hirschlandstraße sollte allerdings nur eingeführt werden, wenn gewährleistet werden kann, dass dadurch keine zusätzlichen Beeinträchtigungen in sensiblen Gebieten, insbesondere in Altbach und Plochingen entstehen.

-Der Gemeinderat beschloss einstimmig, die Verwaltung zu beauftragen, die Stellungnahme der Gemeinde Altbach zum Entwurf der Regionalplan-Teilfortschreibung entsprechend dem Formulierungsvorschlag in der Drucksache beim Verband Region Stuttgart abzugeben.

Erscheinung
Amtsblatt der Gemeinde Altbach
NUSSBAUM+
Ausgabe 39/2024

Orte

Altbach

Kategorien

Aus den Rathäusern
von Gemeinde Altbach
27.09.2024
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.