Gemeinderat

Aus der Sitzung des Gemeinderates vom 23.07.2024

Bürgermeister Habakuk eröffnete die öffentliche Sitzung des Gemeinderates und stellte die form- und fristgerechte Einladung sowie die Beschlussfähigkeit...

Bürgermeister Habakuk eröffnete die öffentliche Sitzung des Gemeinderates und stellte die form- und fristgerechte Einladung sowie die Beschlussfähigkeit fest. Weiter begrüßte er zu TOP 2 Herrn Mezger von mquadrat. Er gab bekannt, dass es eine Änderung in der Tagesordnung gibt und TOP 5 abgesetzt wird.

TOP 1 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse und sonstige Bekanntgaben

Bürgermeister Habakuk gab bekannt, dass der Wahlprüfungsbescheid vom Landratsamt angekommen und die Prüfung positiv ausgefallen ist. Die Wahl wurde für gültig erklärt.

Hauptamtsleiter Bohn bedankte sich vielmals beim Wahlteam und allen Helfenden für die Unterstützung.

TOP 2 Projektentwicklung Gebiet S9/Wiesenstraße
- Eilentscheidung des Bürgermeisters
- Beauftragung der artenschutzrechtlichen Prüfung mit Durchführung artenschutzrechtlicher Erhebung

Bürgermeister Habakuk stellte den Sachverhalt vor.

Aus der Mitte des Gemeinderats wurde geäußert, dass die Sitzungsvorlage sehr detailliert ausgearbeitet wurde. Hier hätte nur eine chronologische Darstellung, mit der Auflistung von dem Zeitpunkt der Relevanzprüfung, der Angebotseinholung etc. gereicht. Weiter stellte man fest, dass es sich um einen Zeitraum von zwei Monaten gehandelt hat und warum in dieser Zeit der Gemeinderat nicht gefragt wurde.

Ortsbauamtsleiterin Fritsch erläuterte den Sachverhalt. Es wurde eine frühzeitige Beteiligung der Träger der öffentlichen Belange und der Öffentlichkeit durchgeführt. Im Rahmen dieser frühzeitigen Beteiligung kam u. a. die Anregung, dass die artenschutzrechtliche Prüfung durchgeführt werden soll. Dass keine Angebote eingeholt wurden, ist ein Missverständnis. Da von Seiten des beauftragten Büros keine Hinweise an die Verwaltung erfolgten und der Verwaltung nicht bekannt war, woran das beauftragte Büro gerade arbeitet, fand in der Verwaltung ein Krisengespräch mit allen Beteiligten statt. Daher musste schnell gehandelt werden. Ein Gegenangebot musste vergaberechtlich nicht eingeholt werden.

Bürgermeister Habakuk fügte hinzu, dass wir uns bei den letzten Entscheidungen befinden und wir innerhalb der Frist von 5 Jahren das Baurecht schaffen können.

Aus der Mitte des Gemeinderates wurde erwähnt, dass eben der Satz gefallen ist, dass „die das einfach so machen“ und wir bei den Vergaben an Ortsansässige das nie einfach so machen.

Ortsbauamtsleiterin Fritsch erklärte, warum dasselbe Büro nochmal genommen wurde. Vergaberechtlich ist es so, dass das Büro bereits das Gutachten geliefert hat und man vergaberechtlich dann auch dieses Büro für die Relevanzprüfung nehmen kann.

Bürgermeister Habakuk sprach an, dass zu einem späteren Zeitpunkt gerne nochmal allgemein auf das Vergaberecht eingegangen werden kann.

Daraufhin wurde mehrheitlich beschlossen.

Der Gemeinderat nimmt die Eilentscheidung des Bürgermeisters zur Kenntnis und stimmt dieser nachträglich zu.

TOP 3 Prüfung von Hinderungsgründen für die neu gewählten Gemeinderäte
- Feststellung ob Hinderungsgründe vorliegen
- Beschluss

Bürgermeister Habakuk informierte das Gremium, dass die Gemeinderäte bereits über die rechtlichen Vorschriften von möglichen Hinderungsgründen informiert wurden. Des Weiteren liegen der Verwaltung keine ausgefüllten Bescheinigungen vor, die Gründe einer Hinderung nach der Gemeindeordnung rechtfertigen. Er fragte das Gremium, ob es in der heutigen Sitzung doch formelle Gründe zur Hinderung gebe.

Daraufhin wurde einstimmig beschlossen.

Der Gemeinderat stellt fest, dass für die neu gewählten Gemeinderäte keine Hinderungsgründe nach § 29 Gemeindeordnung (GemO) vorliegen.

TOP 4 Festlegung von Minderheitsrechten nach der Geschäftsordnung des Gemeinderates
- Vorgehensweise bei Einzelmitgliedschaft

Bürgermeister Habakuk stellte die Sitzungsvorlage vor. Er schilderte, dass die OGL und SPD jeweils einen Sitz verloren haben. Nun hatte man sich Gedanken gemacht, da die SPD laut der Geschäftsordnung keine Fraktion mehr darstellt, da diese aus mindestens zwei Mitgliedern bestehen muss. Daher wurde ein Vorschlag ausgearbeitet zur dahingehenden Änderung der Geschäftsordnung. Er betonte, dass es sich hierbei um eine interne Regelung handelt und dies der Gemeinderat entscheiden muss. Weiter führte er fort, dass alternativ solche Rechte auch stillschweigend im Gemeinderat gebilligt werden können.

Aus der Mitte des Gemeinderates äußerte man, dass durch das Wort „kann“ dies auch stillschweigend gebilligt werden sollte. Man sprach sich dafür aus, dass die Geschäftsordnung dementsprechend nicht abgeändert werden soll. In der Vergangenheit hatte man bereits darüber abgestimmt. Wir können nicht jedes Mal aus diesem Grund die Geschäftsordnung ändern. Dies sollte von Mal zu Mal entschieden werden.

Bürgermeister Habakuk ergänzte, dass der Gemeinderat jedes Mal entscheiden könnte, wann die Geschäftsordnung geändert werden soll.

Aus der Mitte des Gemeinderates wurde geäußert, dass diese Änderung festgelegt werden soll und wir danach neu entscheiden. Wir wissen nicht, was passiert, wenn in fünf Jahren eine weitere Partei hinzukommt. Daher soll dies für diese Wahlperiode festgelegt werden.

Bürgermeister Habakuk erwähnte, dass es sich ausschließlich um eine interne Regelung handelt, welche keine Außenwirkung hat.

Aus der Mitte des Gemeinderates wurde die erste Regelung als die bessere Variante empfunden. Weiter wurde gefragt, wie die zweite Variante in der Praxis aussieht.

Bürgermeister Habakuk antwortete, dass hier beispielweise das Antragsrecht eines Einzelnen durch den Gemeinderat beschlossen werden muss. Anschließend kann erst weiterverfahren werden.

Aus der Mitte des Gemeinderates wurde geäußert, dass die erste Variante eine klarere Linie hat. Falls irgendwann in der Zukunft Bedenken aufkommen sollten, kann die Geschäftsordnung dahingehend wieder geändert werden.

Aus der Mitte des Gemeinderates wurde sich diesem angeschlossen. Man erwähnte, dass die zweite Variante damals nicht angesprochen wurde. Weiter ist man der Meinung, dass es sehr überflüssig ist, dass wir hierüber aktuell diskutieren.

Daraufhin wurde mehrheitlich beschlossen.

Der Gemeinderat beschließt die Änderung der Geschäftsordnung und fügt folgenden

Paragrafen ein:

§ 2a Einzelmitglieder

„Einzelmitglieder einer Partei/Wählervereinigung, die keine Fraktion bilden können, erhalten dennoch Rechte, die in dieser Geschäftsordnung für Fraktionen geregelt sind.“

TOP 6 Anfragen von Gemeinderäten

GR Hauser fragte an, ob es in der Birkenallee vielleicht sinnvoll wäre, Wassersäcke zu platzieren. Des Weiteren fragte er an, ob es möglich wäre, in Zukunft die Präsentationen der Sitzungen ins Ratsinformationssystem einzustellen. Zudem fragte er, wie weit aktuell die Bearbeitung der Haushaltsanträge fortgeschritten sind.

Bürgermeister Habakuk versicherte, dass man hierüber nach der Sommerpause informieren wird.

GRin Obst fragte nach, wie es mit dem Geländer am Klinggässle aussieht.

Ortsbauamtsleiterin Fritsch antwortete, dass der Bauhof aktuell aufgrund der Wetterlage und der vielen Arbeit nicht dazu kommt. Dies aber nicht in Vergessenheit gerät.

GR Kissling fragte nach dem Sachstand zum Ärztehaus

Bürgermeister Habakuk antwortete, dass er die Anfrage mit aufgenommen hat und alsbald beantworten wird.

TOP 7 Ehrungen und Verabschiedungen Gemeinderäte/Mitarbeiter

Bürgermeister Habakuk ehrte fünf Gemeinderäte für ihre langjährige Arbeit. Hierbei wurden GRin Lindemeyer, GRin Hagen und GR Hauser für 10 Jahre geehrt. GR Kissling und GR Dr. W. Miller erhielten eine Ehrung für 25 Jahre Mitgliedschaft im Gemeinderat.

Daraufhin fanden die Verabschiedungen der ausgeschiedenen Mitglieder des Gemeinderates sowie die Verabschiedung von Hauptamtsleiter Bohn statt.

Erscheinung
Steinenbronn Aktuell
Ausgabe 31/2024
von Gemeinde Steinenbronn
01.08.2024
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