Einmal jährlich sind die Wasserversorgungsunternehmen nach §16 Abs. 4 Trinkwasserverordnung (Trinkw 2021) alle bei der Aufbereitung verwendeten Zusatzstoffe bekanntzugeben.
Die Filderwasserversorgung setzt dem Wasser bei der Aufbereitung Chlor entsprechend den Vorschriften der Trinkwasserverordnung zu.
Der Chlorgehalt baut sich auf dem Transportweg weitgehend ab und ist beim Verbraucher nur noch in kleinsten Testspuren bzw. nicht mehr nachweisbar.
Seit dem 05.05.2007 gilt die Neufassung des Wasch- und Reinigungsmittelgesetz (WRMG).
Danach sind gemäß §9 Abs. 2 WRMG nur noch 3 Härtebereiche anzugeben. Diese Härtebereiche sind:
Weich weniger als 1,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht 8,4 °dH)
Mittel 1,5 – 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht 8,4 – 14 °dH)
Hart mehr als 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht mehr als 14 °dH)
Der Härtebereich für die Gemeinde Wolfschlugen mit „Filderwasser“ liegt bei 10 °dH im Härtebereich Mittel.
Filderwasser Härtebereich mittel 1,78 Millimol Calciumcarbonat/Liter