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Ausweisung von Windvorrangflächen in der Regionalplanung Was bedeutet das für Ihr Flächeneigentum? Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Mitbürgerinnen...

Ausweisung von Windvorrangflächen in der Regionalplanung

Was bedeutet das für Ihr Flächeneigentum?

Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

das Jahr 2022 bezeichnet einen Wendepunkt in der Energiepolitik. Der Krieg in der Ukraine hat uns die Abhängigkeit von Energieimporten schmerzhaft vor Augen geführt. Um die Versorgungssicherheit weiterhin zu gewährleisten, setzt die Politik verstärkt auf regionale, erneuerbare Energien. Dazu gehört auch die Windkraft.

Die Europäische Union, die Bundes- und auch die Landesregierung haben Gesetze zum beschleunigten Ausbau der Windenergie verabschiedet. In Deutschland sollen künftig 2 % der Fläche für den Bau von Windenergieanlagen zur Verfügung stehen. Die Regionalverbände arbeiten daran, neue Windenergieflächen nach technisch-wirtschaftlichen, aber auch natur- und artenschutzrechtlich geeigneten Kriterien auszuweisen.

Auch wenn die rechtsverbindliche Festlegung erst 2025 eintritt: Jedermann kann heute schon sehen, wo die neuen Windenergieflächen wahrscheinlich liegen werden. Auf den Seiten des Regionalverbandes Nordschwarzwald können diese eingesehen werden.

Sie besitzen Flächeneigentum in einem möglichen Windenergiegebiet. Was bedeutet das?

  1. Ein Genehmigungsverfahren zum Bau einer Windenergieanlage/eines Windparks auf Ihrem Grund ist ab 2025 wohl grundsätzlich möglich. Ob diese Genehmigung dann tatsächlich erteilt wird, ist allerdings nicht sicher.
  2. Ohne Ihre Zustimmung geht nichts. Sie bestimmen, ob und wenn ja, wer auf Ihrer Fläche gegebenenfalls Windkraftanlagen bauen darf.

Projektentwickler werden aktiv

Auch Unternehmen, die Windparks planen und errichten (sog. Projektentwickler), beobachten die Regionalplanung. Einige kontaktieren schon jetzt die Eigentümer:innen, um sich Flächen rechtlich zu sichern. Dazu unterbreiten sie Pachtangebote, die zuweilen sogar mit direkten Geldangeboten einhergehen.

Ein Pachtvertrag mit einem Projektentwickler bietet allerdings keinerlei Garantie, dass auf dem Grundstück oder in der Nähe davon künftig Windenergieanlagen errichtet werden. Er dient dem Unternehmen ausschließlich dazu, auf „unser“ Windvorranggebiet frühzeitig seinen Fuß zu setzen.

Gemeinsam vorgehen, gemeinsam profitieren: kommunales Flächenpooling

Wie auch immer die Vorrangfläche definiert und genutzt wird: Das Ergebnis wird auf lange Zeit das Leben und das Landschaftsbild unserer Kommune prägen. Darum arbeiten wir daran, die Windenergie im Sinne der Bürgerschaft, aller Flächeneigentümer und der Kommune umzusetzen. Gerade laufen die Vorbereitungen für ein kommunales Flächenpooling, das dem Prozess einen zuverlässigen, fachlichen Rahmen geben soll.

Das sind unsere wichtigsten Ziele:

  • Alle Flächeneigentümer:innen, ob privat oder kommunal, sollen von Pachteinnahmen auf faire Weise profitieren.
  • Der Ausbau der Windenergie soll nach den Maßgaben von Bürgerschaft und Kommune folgen.
  • Verfahren und Entscheidungen bleiben für alle Flächeneigentümer:innen und für die Bürgerschaft transparent und nachvollziehbar.
  • Alle Beteiligten profitieren von den technisch-wirtschaftlichen und den rechtlichen Fachberatern, die die Kommune beauftragt.

Bitte geben Sie uns etwas Zeit. Sie verpassen nichts.

Windenergieprojekte haben sehr lange Vorbereitungs- und Realisierungszeiten. Drei bis fünf Jahre gehen ins Land, bis eine Anlage steht. Im Jahr 2025 kommen wir rechtzeitig mit konkreten Informationen zum Flächenpooling auf Sie zu. Zunächst einmal bedarf es dafür aber auch grundlegender Informationen für den Gemeinderat der Gemeinde Wiernsheim. Diese sollen in einer interkommunalen Klausursitzung im 1. Quartal 2025 erfolgen.

Bis dahin verpassen sie nichts. Auch nicht, wenn Sie sich später gegen eine Teilnahme am Flächenpooling entscheiden. Im Gegenteil: Die Erfahrung zeigt, dass die Angebote im Laufe der Zeit eher besser werden.

Keine Pachtverträge vor dem Flächenpooling

Wir bitten Sie dringend: Unterschreiben Sie keine Pachtverträge oder sonstige Erklärungen von Projektentwicklern. Sie verbauen sich damit den Zutritt zu einem künftigen kommunalen Flächenpooling und damit die Sicherheit, Pachterlöse zu erhalten. Auch wenn Ihnen ein Projektentwickler etwas anderes erzählt.

Es grüßte Sie herzlichst, Ihr

Matthias Enz

-Bürgermeister-

Anhang
Dokument
Erscheinung
Amtsblatt der Gemeinde Wiernsheim
NUSSBAUM+
Ausgabe 39/2024

Orte

Wiernsheim

Kategorien

News
von Gemeinde Wiernsheim
27.09.2024
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