Wer im Alter etwa aufgrund von Demenz nicht mehr in der Lage ist, bestimmte Aufgaben des Lebens eigenständig zu erledigen, kann einen rechtlichen Betreuer an seine Seite gestellt bekommen. Hierüber entscheidet ein Gericht.
Offiziell gibt es 7,6 Millionen Schwerbehinderte in Deutschland. Es dürften aber deutlich mehr sein. Denn viele Menschen sind schwerbehindert und wissen es nicht. Ihnen ist nicht bekannt, dass auch chronische Krankheiten wie Bluthochdruck, Bronchialasthma, Tinnitus oder Rheuma unter bestimmten Voraussetzungen eine Schwerbehinderung darstellen.
Damit entgehen den Betroffenen Vergünstigungen und Nachteilsausgleiche.
Aber ab wann gilt man als behindert? "Das ist im Sozialrecht definiert", sagt Cornelia Jurrmann vom Sozialverband VdK. Eine Behinderung liegt vor, wenn jemand eine oder mehrere Beeinträchtigungen hat, die länger als sechs Monate anhalten. Die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben muss beeinträchtigt sein. Die Schwere wird durch den Grad der Behinderung (GdB) beziehungsweise den Grad der Schädigungsfolgen (GdS) ausgedrückt. Details regelt die Versorgungsmedizin-Verordnung.
Der nächste VdK-Besprechungstermin ist am 10.10.2024 in Ellhofen, Gemeindehalle (kleiner Saal), Hauptstr. 21, von 18.00 bis 19.00 Uhr.
OV-Vorsitzender Gerhard Sell, Tel. 07134/15256, gerhard.sell@deflate.de .