– Entlastung durch Kurzzeit- und Verhinderungspflege
Pflegenden Angehörigen steht einmal im Jahr zur Unterstützung Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege zu. Die Verhinderungspflege wird auch Ersatzpflege genannt. Hier kann eine vertraute Person einspringen oder ein ambulanter Pflegedienst beauftragt werden. Pflegende Angehörige können sie tage- oder stundenweise in Anspruch nehmen. Voraussetzungen: ab Pflegegrad 2 oder höher, Vorpflegezeit von 6 Monaten, die Pflegekasse zahlt bis zu 1612 Euro jährlich. Bei der Kurzzeitpflege wird der Pflegebedürftige vorübergehend in einer Kurzzeitpflegeeinrichtung stationär gepflegt, sie eignet sich also bei Urlaub oder Reha der pflegenden Angehörigen, aber auch dann, wenn sich der Gesundheitszustand des Pflegebedürftigen so verändert, dass eine Versorgung zuhause zeitweise nicht mehr möglich ist. Während der Kurzzeitpflege wird das Pflegegeld um 50 Prozent gekürzt. Voraussetzungen: Pflegegrad 2 oder höher, höchstens acht Wochen im Jahr, die Pflegekasse zahlt bis zu 1774 Euro jährlich, Unterkunft und Verpflegung sind selbst zu finanzieren. Zum Anhören gibt es alle Infos zur Kurzzeit- und Verhinderungspflege auch im VdK-Podcast „Reingehört“: www.vdk-bw.de/medien/podcast.
– Verbraucherzentrale stellt Musterbriefe zur Verfügung
Patientinnen und Patienten haben immer das Recht, ihre Behandlungsunterlagen einzusehen – und Kopien zu verlangen. Dabei ist es ganz egal, ob es sich um Röntgenbilder, Patientenakten oder eine Kostenaufklärung handelt. Oft sind die Arztpraxen jedoch nicht sehr kooperativ. Deswegen stellt die Verbraucherzentrale drei Musterbriefe zur Verfügung, welche die Anfrage nach diesen Unterlagen erleichtern. Generell gilt: Die Originalunterlagen bleiben immer beim bisherigen behandelnden Arzt beziehungsweise der Ärztin. Neben einer Einsicht in die Unterlagen direkt vor Ort kann der Patient auch immer Kopien in Papierform oder digitale Abschriften von den Unterlagen verlangen. Die Kosten für die Kopien, zum Beispiel für Papier und den Druck oder für eine CD sowie den Versand, muss jedoch der Patient übernehmen. Die Musterbriefe der Verbraucherzentrale funktionieren interaktiv und sind hier zu finden: www.verbraucherzentrale.de/musterbriefe. Wer zum Beispiel eine Briefvorlage benötigt, um die Patientenakte anzufordern, gibt zunächst an, auf welchem Weg die Akte ausgehändigt werden soll. Außerdem ist das Datum für den Briefversand auszuwählen. Im Anschluss wird der Brief automatisch erstellt. Dieser steht dann zum Herunterladen als Word-Datei bereit. In der Word-Datei müssen alle persönlichen Daten und die Adresse der Praxis natürlich noch ergänzt werden. Alternativ ist es möglich, diese Angaben direkt auf der Seite der Verbraucherzentrale einzufügen und den Brief komplett fertigstellen zu lassen.