Aus den Rathäusern

Fälligkeit der 3. Vorauszahlung 2024 für Wasser, Schmutz- und Niederschlagswassergebühren

Am 30.09.2024 ist die dritte Vorauszahlung für 2024 für Wasser, Schmutz- und Niederschlagswassergebühren fällig. Die Zahlung muss bis spätestens...

Am 30.09.2024 ist die dritte Vorauszahlung für 2024 für Wasser, Schmutz- und Niederschlagswassergebühren fällig. Die Zahlung muss bis spätestens zu der obigen Fälligkeit bei der Gemeindekasse eingegangen sein. Barzahler werden gebeten, diesen Zahlungstermin unbedingt einzuhalten, um unnötige Mahngebühren und Säumniszuschlägen zu vermeiden. Bei Abbuchern wird zu der oben genannten Fälligkeit abgebucht.

Der Vorauszahlungsbetrag ist auf der Jahresabrechnung 2023 für Wasser und Abwasser vom 31.01.2024 auf der dritten Seite abgedruckt. Er wurde aufgrund des Wasserverbrauchs 2023 sowie der versiegelten Fläche und der aktuell geltenden Preise ermittelt. Die Verbrauchsgebühr beträgt im Jahr 2024 2,54 € je Kubikmeter Wasser plus 7 % USt. und 3,40 € je Kubikmeter Schutzwasser sowie 0,38 € je m2 versiegelter Fläche Niederschlagswassergebühr. Die Grundgebühr für den üblichen Wasserzähler Q3 4 (QN 2,5) beträgt 1,50 € pro Monat plus 7 % USt.

- Hier Scherenlinie -

Lastschriftmandat

Angaben zum Zahlungsempfänger

Bürgermeisteramt Deizisau

Gemeindekasse

Am Marktplatz 1

73779 Deizisau

Gläubiger-Identifikationsnummer: DE94ZZZ00000207409

Umfang der Ermächtigung/Mandatsreferenz

Folgende bis zum Widerruf dieser Einzugsermächtigung anfallenden Steuern und Abgaben:

Grundsteuer 5.0100._

Gewerbesteuer 5.0101._

Hundesteuer 5.0102._

Miete 5.0211._

Pacht 5.0213._

Wasserzins u. Entwässerungsgebühren 5.8888._

für das Gebäude _

Gebühren Nachbarschaftshilfe/Krankenpflegestation

SEPA-Lastschriftmandat

Ich ermächtige die oben genannte Behörde, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der oben genannten Behörde auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.

Hinweis für Unternehmer: Die Firma ist nicht berechtigt, nach der erfolgten Einlösung eine Erstattung des belastenden Betrags zu verlangen. Die Firma ist berechtigt, ihr Kreditinstitut bis zum Fälligkeitstag anzuweisen, Lastschriften nicht einzulösen.

Hinweis für Sonstige: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastdatum, die Erstattung des belastenden Betrags verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.

Angaben zum Zahlungspflichtigen (Kontoinhaber)

Name, Vorname/Firma _

Straße, Hausnummer _

PLZ, Ort _

Kreditinstitut (Name) _

BIC _

IBAN DE_

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Ort, DatumUnterschrift

Erscheinung
Aktuell – Mitteilungsblatt Deizisau
NUSSBAUM+
Ausgabe 39/2024

Orte

Deizisau

Kategorien

Aus den Rathäusern
von Gemeinde Deizisau
27.09.2024
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