Aus den Rathäusern

Feststellung des Jahresabschlusses 2023

Aufgrund von § 95 b der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) hat der Gemeinderat der Stadt Bad Teinach-Zavelstein am 26.09.2024 den Jahresabschluss...

Aufgrund von § 95 b der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) hat der Gemeinderat der Stadt Bad Teinach-Zavelstein am 26.09.2024 den Jahresabschluss für das Jahr 2023 mit folgenden Werten festgestellt:

1. Ergebnisrechnung
1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge

10.413.095,97 €

1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen

-10.219.677,43 €

1.3 Ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2)

193.418,54€

1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge

56.630,00 €

1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen

0,00 €

1.6 Außerordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5)

56.630,00 €

1.7 Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6)

250.048,54 €

2. Finanzrechnung
2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

9.993.468,77 €

2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

-9.228.667,98 €

2.3 Zahlungsmittelüberschuss/ -bedarf der Ergebnisrechnung
(Saldo aus 2.1 und 2.2)

764.800,79 €

2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

725.908,79 €

2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

-1.548.829,31 €

2.6 Finanzierungsmittelüberschuss/ -bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5)

-822.920,52 €

2.7 Finanzierungsmittelüberschuss/ -bedarf

-58.119,73 €

2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit

0,00 €

2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

0,00 €

2.10 Finanzierungsmittelüberschuss/ -bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9)

0,00 €

2.11 Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Haushaltsjahres

-58.119,73€

2.12Zahlungsmittelüberschuss/ -bedarf aus haushaltsunwirksamen Einzahlungen und Auszahlungen

-2.481.119,77 €

2.13Anfangsbestand an Zahlungsmitteln

3.953.799,59 €

2.14Veränderung des Bestandes an Zahlungsmitteln
(Saldo aus 2.11 und 2.12)

-2.539.239,50 €

2.15Endbestand an Zahlungsmitteln am Ende des Haushaltsjahres
(Saldo aus 2.13 und 2.14)

1.414.560,09 €

3.Bilanz
3.1 Immaterielles Vermögen

23.943,42 €

3.2Sachvermögen

48.257.919,09 €

3.3Finanzvermögen

6.347.778,26 €

3.4Abgrenzungsposten

863.245,58 €

3.5Nettoposition

0,00€

3.6Gesamtbetrag Aktivseite (Summe aus 3.1 bis 3.5)

55.492.886,35 €

3.7Basiskapital

-37.376.829,22 €

3.8

3.8.1

Zweckgebundene Rücklagen (Stiftungskapital)

Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses

-165.221,12 €

-2.477.346,46 €

3.9Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses

-2.116.884,90 €

3.10Sonderposten

-12.285.414,43 €

3.11Rückstellungen

-440.479,32 €

3.12Verbindlichkeiten

-602.240,34 €

3.13Passive Rechnungsabgrenzungsposten

-28.470,56 €

3.14Gesamtbetrag Passivseite (Summe aus 3.7 bis 3.13)

-55.492.886,35 €

4. Behandlung von Überschüssen und Fehlbeträgen

Stufen der Ergebnisverwendung

und des Haushaltsausgleichs

Ergebnis des Haushaltsjahres

Vorgetragene Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses aus dem

Rücklagen aus Überschüssen des

Basis-

kapital

Sonder-ergebnis

ordentliches Ergebis

Vorjahr

Zweit-

vorange-gangenes

Jahr

Dritt-

vorange-gangenes

Jahr

ordentlichen Ergebnisses

Sonder- ergebnisses

EUR

1

2

3

4

5

6

7

8

1

Ergebnis des Haushaltsjahres bzw. Anfangsbestände

56.630,00

193.418,54

0,00

0,00

0,00

-2.283.927,92

-2.060.254,90

-37.376.829,22

2

Abdeckung vorgetragener Fehlbeträge aus dem ordentlichen Ergebnis

0,00

0,00

0,00

0,00

3

Zuführung eines Überschusses des ordentlichen Ergebnisses zur Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses

193.418,54

-193.418,54

4

Verrechnung eines Fehlbetragsanteils des ordentlichen Ergebnisses auf das Basiskapital nach Art. 13 Abs. 6 des Gesetzes zur Reform des Gemeindehaus-haltsrechts

0,00

0,00

5

Ausgleich eines Fehlbetrags des ordentlichen Ergebnisses durch Entnahme aus der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses

0,00

0,00

6

Ausgleich eines Fehlbetrags des ordentlichen Ergebnisses durch einen Überschuss des Sonderergebnisses

0,00

0,00

7

Zuführung eines Überschusses des Sonderergebnisses zur Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses

56.630,00

-56.630,00

8

Ausgleich eines Fehlbetrags des Sonderergebnisses durch Entnahme aus der Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses

0,00

0,00

9

Ausgleich eines Fehlbetrags des ordentlichen Ergebnisses durch Entnahme aus der Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses

0,00

0,00

10

Vorträge nicht gedeckter Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses des Haushaltsjahres sowie aus Vorjahren in das Folgejahr

0,00

0,00

0,00

11

Verrechnung eines aus dem drittvorange-gangenen Jahr vorgetragenen Fehlbetrags mit dem Basiskapital

0,00

0,00

12

Verrechnung eines Fehlbetrags des Sonderergebnisses mit dem Basiskapital

0,00

0,00

13

Vorläufige Endbestände

0,00

-2.477.346,46

-2.116.884,90

-37.376.829,22

14

Umbuchung aus den Ergebnisrücklagen in das Basiskapital nach § 23 Satz 4 GemHVO

0,00

0,00-

0,00

15

Nachrichtlich: Veränderung des Basiskapitals auf Grund von Berichtigungen der Eröffnungsbilanz

0,00

0,00

0,00

0,00

16

Endbestände des Basiskapitals, der Ergebnisrücklagen und des Fehlbetragsvortrags

0,00

0,00

0,00

-2.477.346,46

-2.116.884,90

-37.376.829,22

Bad Teinach-Zavelstein, den 27.09.2024

Markus Wendel

Bürgermeister

Anhang
Dokument
Erscheinung
Bad Teinach-Zavelstein Aktuell
NUSSBAUM+
Ausgabe 40/2024

Orte

Bad Teinach-Zavelstein

Kategorien

Aus den Rathäusern
von Stadtverwaltung Bad Teinach-Zavelstein
01.10.2024
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