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Grund- und Gewerbesteuer

Fälligkeitstermin 15.08.2024 für die vierteljährliche Rate der Grund- und Gewerbesteuer . Bitte beachten Sie den Fälligkeitstermin 15.08.2024 für...

Fälligkeitstermin 15.08.2024 für die vierteljährliche Rate der Grund- und Gewerbesteuer.

Bitte beachten Sie den Fälligkeitstermin 15.08.2024 für die vierteljährliche Rate der Grundsteuer und Gewerbesteuer. Die Höhe der Raten ist aus dem letzten Grundsteuer- bzw. Gewerbesteuerbescheid ersichtlich.

Um die Erhebung von Mahngebühren und Säumniszuschläge zu vermeiden, wird um pünktliche Begleichung der Grundsteuer gebeten.

Sofern eine Abbuchungsermächtigung vorliegt, wird der fällige Betrag automatisch vom Konto abgebucht.

Erscheinung
Gemeindebote Nehren – Amtsblatt der Gemeinde Nehren
NUSSBAUM+
Ausgabe 32/2024
Gemeindebote Nehren – Amtsblatt der Gemeinde Nehren
NUSSBAUM+
Ausgabe 31/2024
von Bürgermeisteramt
08.08.2024
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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