Ein Tag in der Tagespflege kostet insgesamt zwischen 75 bis 125 Euro. Die Kosten setzen sich aus verschiedenen Faktoren zusammen: Pflegebedingter Aufwand, Fahrtkosten, Ausbildungsumlage und Eigenanteil.
Bei Pflegegrad 1 müssen Sie alle Kosten selbst tragen, erst ab Pflegegrad 2 steuert die Pflegekasse Geld dazu bei. Allerdings können Sie auch bei Pflegegrad 1 immerhin den Entlastungsbetrag von 125 Euro im Monateinsetzen (kann angespart werden) und so zumindest einen Teil finanzieren.
Bei Pflegegrad 2, 3, 4 und 5 bekommen Sie von der Pflegekasse ein eigenes Budget für die Tagespflege. Diese Gelder stehen Ihnen pro Monat zu:
Pflegegrad 2: 689 Euro
Pflegegrad 3: 1298 Euro
Pflegegrad 4: 1612 Euro
Pflegegrad 5: 1995 Euro
Je nachdem, mit welchem Pflegegrad Sie oder Ihr/e Angehörige/r eingestuft ist, reichen die Zuschüsse zum Beispiel bei Pflegegrad 3 für zwei, drei Tage pro Woche Aufenthalt in der Tagespflege.
Wichtig: Tagespflege ist ein extra Topf, der nichts mit anderen Leistungen zu tun hat. Wenn Sie die Tagespflege in Anspruch nehmen, wird das Pflegegeld nicht gekürzt. Auch andere Leistungen gibt es weiterhin in voller Höhe – wie z. B. den Entlastungsbetrag oder die Verhinderungspflege. Das Tagespflege-Budget der Pflegekasse wird für den pflegebedingten Aufwand, Fahrtkosten und Ausbildungsumlage verwendet.
Welche Eigenanteile fallen an?
Selbst bezahlen müssen Sie Unterkunft/Verpflegung und Investitionskosten. So wie bei den meisten Tagespflegen wird auch bei uns gefrühstückt, Mittag gegessen (3 Gänge) und nachmittags gibt’s eine Brotzeit oder Kaffee/Kuchen und sonstige Getränke. Die Investitionskosten dienen der Modernisierung und Instandhaltung des Gebäudes.
Der Eigenanteil ist in jeder Einrichtung anders. In den meisten beläuft er sich auf 20 bis 40 Euro am Tag. Für diese Kosten können Sie den Entlastungsbetrag von 125 Euro im Monat einsetzen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf www.tagespflege-sonnenschein.com oder unter Tel.: 07443 / 91303.