Die Stadt Bad Saulgau hat aufgrund von § 8 Abs. 1 und § 14 Abs. 1 des Gesetzes über die Ladenöffnung in Baden-Württemberg (LadÖG) vom 14.02.2007 (GBl. S. 135) in der Fassung vom 28.11.2017 (GBl. S. 631) am 22.12.2023 die Allgemeinverfügung zur Durchführung der verkaufsoffenen Sonntage 2024/2025 erlassen.
Die Allgemeinverfügung zur Durchführung der verkaufsoffenen Sonntage 2024/25 vom 22.12.2023 wird aufgrund von öffentlichen Interessen durch diese Änderungsverfügung wie folgt geändert:
I. Änderungen
1. Die Verkaufsstellen in der Stadt Bad Saulgau dürfen an folgenden Sonntagen jeweils in der Zeit von 12.00 Uhr bis 17.00 Uhr geöffnet sein:
am 13.10.2024, Tag der Stadtwerke
am 06.04.2025, Freizeitspaß auf Rädern
am 12.10.2025, Bauernmarkt mit regionalen Produkten aus dem Umland von Bad Saulgau
II. Inkrafttreten
Die Änderungsverfügung gilt gemäß § 41 Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG) am Tag nach der Veröffentlichung als bekannt gegeben.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Bad Saulgau, Oberamteistr. 11, 88348 Bad Saulgau, einzulegen. Die Frist ist auch gewahrt, wenn der Widerspruch während dieser Zeit beim Landratsamt Sigmaringen, Leopoldstraße 4 in 72488 Sigmaringen eingeht.
Bad Saulgau, den 18.07.2024
gez.
Raphael Osmakowski-Miller
Bürgermeister