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Verkaufsoffene Sonntage 2024/2025

1. Änderungsverfügung der Allgemeinverfügung zur Durchführung der verkaufsoffenen Sonntage 2024/2025 vom 22.12.2023 Die Stadt Bad Saulgau hat aufgrund...
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1. Änderungsverfügung der Allgemeinverfügung zur Durchführung der verkaufsoffenen Sonntage 2024/2025 vom 22.12.2023

Die Stadt Bad Saulgau hat aufgrund von § 8 Abs. 1 und § 14 Abs. 1 des Gesetzes über die Ladenöffnung in Baden-Württemberg (LadÖG) vom 14.02.2007 (GBl. S. 135) in der Fassung vom 28.11.2017 (GBl. S. 631) am 22.12.2023 die Allgemeinverfügung zur Durchführung der verkaufsoffenen Sonntage 2024/2025 erlassen.

Die Allgemeinverfügung zur Durchführung der verkaufsoffenen Sonntage 2024/25 vom 22.12.2023 wird aufgrund von öffentlichen Interessen durch diese Änderungsverfügung wie folgt geändert:

I. Änderungen

1. Die Verkaufsstellen in der Stadt Bad Saulgau dürfen an folgenden Sonntagen jeweils in der Zeit von 12.00 Uhr bis 17.00 Uhr geöffnet sein:

am 13.10.2024, Tag der Stadtwerke

am 06.04.2025, Freizeitspaß auf Rädern

am 12.10.2025, Bauernmarkt mit regionalen Produkten aus dem Umland von Bad Saulgau

II. Inkrafttreten

Die Änderungsverfügung gilt gemäß § 41 Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG) am Tag nach der Veröffentlichung als bekannt gegeben.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Bad Saulgau, Oberamteistr. 11, 88348 Bad Saulgau, einzulegen. Die Frist ist auch gewahrt, wenn der Widerspruch während dieser Zeit beim Landratsamt Sigmaringen, Leopoldstraße 4 in 72488 Sigmaringen eingeht.

Bad Saulgau, den 18.07.2024

gez.

Raphael Osmakowski-Miller

Bürgermeister

Anhang
Verfügung
Erscheinung
Stadtjournal Bad Saulgau – Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Bad Saulgau
Ausgabe 31/2024
von Stadtverwaltung Bad Saulgau
01.08.2024
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