Aus den Rathäusern

Verkehrsrechtliche Anordnung

Die Friedhofsparkplätze werden vermehrt von Dauerparkern benutzt und stehen somit der eigentlichen Zielgruppe, den Besuchern des Friedhofs, nicht mehr...

Die Friedhofsparkplätze werden vermehrt von Dauerparkern benutzt und stehen somit der eigentlichen Zielgruppe, den Besuchern des Friedhofs, nicht mehr ausreichend zur Verfügung. Um diesen Missstand zu beheben, ist die Einführung der Höchstparkdauer von 2 Stunden notwendig. Um den Anwohnern weiterhin die Möglichkeit zu bieten, außerhalb der üblichen Friedhofszeiten dort parken zu können, wird die Höchstparkdauer lediglich von 08:00 bis 20:00 Uhr festgelegt.

Wir bitten um Beachtung.

Ihr Bezirksamt Sondelfingen

Erscheinung
Gemeindebote der Reutlinger Stadtteile Mittelstadt, Reicheneck und Sondelfingen
NUSSBAUM+
Ausgabe 31/2024
von Bezirksamt Sondelfingen
01.08.2024
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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