Aus den Rathäusern

Veröffentlichung von Personenstandsfällen

Aufgrund einer Gesetzesänderung im Personenstandsregister können die Veröffentlichungshinweise über Geburten, Eheschließungen und Sterbefälle von...

Aufgrund einer Gesetzesänderung im Personenstandsregister können die Veröffentlichungshinweise über Geburten, Eheschließungen und Sterbefälle von den Standesämtern nicht mehr an die Meldeämter der Wohnsitzgemeinden übermittelt werden. Wünschen Sie jedoch eine kostenlose standesamtliche Veröffentlichung

Im Amtsblatt der Stadt Gundelsheim nach

. einer Geburt, auch wenn der Geburtsort nicht Gundelsheim ist

(Anzeige durch die Eltern)

. einer Eheschließung (Anzeige durch das Brautpaar)

. einem Sterbefall, auch wenn der Sterbeort nicht Gundelsheim ist

(Anzeige durch die Hinterbliebenen),

so melden Sie sich bitte zeitnah und schriftlich per Post, Fax oder E-Mail beim Bürgermeisteramt Gundelsheim, Bürgerbüro, Tiefenbacher Straße 16, 74831 Gundelsheim, Tel.-Nr. 06269/9614, Fax-Nr. 06269/9688, E-Mail Sonja.Markheiser@gundelsheim.de

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Ihr Bürgerbüro Gundelsheim

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von Stadtverwaltung GundelsheimStadtverwaltung Gundelsheim
05.12.2024
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