Aus den Rathäusern

Wasserzins und Abwassergebühren

Am 30.09.2024 wird der dritte Abschlag 2024 für den Wasserzins und die Abwassergebühren zur Zahlung fällig. Der zu entrichtende Abschlagsbetrag...

Am 30.09.2024 wird der dritte Abschlag 2024 für den Wasserzins und die Abwassergebühren zur Zahlung fällig.

Der zu entrichtende Abschlagsbetrag ist auf dem Abrechnungsbescheid für das Jahr 2023 ausgewiesen bzw. wurde bei neuen Kunden oder bei Änderungen durch eine besondere Kundenmitteilung bekannt gegeben.

Wir bitten alle Wasserabnehmer, die sich nicht am Abbuchungsverfahren beteiligen, den Abschlag zum Fälligkeitstermin an die Stadtkasse Uhingen unter Angabe des Buchungszeichens zu überweisen.

Bei allen Kunden, die bisher schon am Einzugsverfahren teilgenommen haben oder die in den letzten Tagen eine neue Abbuchung erteilten, wird die Belastung auf dem Girokonto von der Stadtkasse rechtzeitig veranlasst.

Hinweis: Es ergehen keine weiteren schriftlichen Aufforderungen zur Bezahlung der Abschläge.

Erscheinung
Mitteilungsblatt Stadt Uhingen Aktuell
NUSSBAUM+
Ausgabe 39/2024

Orte

Uhingen

Kategorien

Aus den Rathäusern
von Stadt Uhingen
28.09.2024
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