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Zahlungsaufforderung der Stadtkasse

Am 15.08.2024 werden zur Zahlung fällig: - Die Grundsteuer-Rate für das 3. Quartal 2024 - Die Gewerbesteuer-Vorauszahlung für das 3. Quartal 2024...

Am 15.08.2024 werden zur Zahlung fällig:

- Die Grundsteuer-Rate für das 3. Quartal 2024

- Die Gewerbesteuer-Vorauszahlung für das 3. Quartal 2024

- Die Wasser- und Abwasservorauszahlungen für das 3. Quartal 2024

Wir bitten die Steuerzahler, Steuern und Abgaben pünktlich zum Fälligkeitstag unter Angabe des Buchungszeichens an die Stadtkasse zu entrichten. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung sind wir verpflichtet, Säumniszuschläge und Mahngebühren zu berechnen. Dies könnten Sie am besten vermeiden, wenn Sie am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen. Das SEPA-Lastschriftverfahren wird von der Stadtkasse termingerecht ausgeführt.

Erscheinung
Amtsblatt Stadt Dornstetten
NUSSBAUM+
Ausgabe 31/2024
von Stadtverwaltung Dornstetten
02.08.2024
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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