Die Stadtverwaltung weist alle Steuerpflichtigen darauf hin, dass zum 1. März 2026 der 1. Abschlag für die Wasser- und Abwassergebühren fällig wird. Wir bitten um Einhaltung des Fälligkeitstermins, da bei verspäteter Zahlung Mahngebühren und die gesetzlich vorgeschriebenen Säumniszuschläge erhoben werden müssen. Falls Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen, entfällt für Sie die Terminüberwachung zur fristgerechten Bezahlung. Die Vordrucke zur Teilnahme am Abbuchungsverfahren sind auf der Stadtkasse erhältlich.
Fragen zur Abbuchung und Zahlung sämtlicher fälliger Abgaben und Steuern beantwortet Ihnen unsere Stadtkasse unter Tel. 07726 666-743 oder -741. Bei Fragen zur Steuerberechnung steht Ihnen unsere Steuerstelle unter Tel. 07726 666-752 oder -753 zur Verfügung.