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1. Abschlagszahlung

Wichtig! Wasserzins und Abwassergebühren – 1. Abschlagszahlung 31.03.2025 Am 31.03.2025 ist die erste Abschlagszahlung des Wasserzinses und...

Wichtig!

Wasserzins und Abwassergebühren – 1. Abschlagszahlung 31.03.2025

Am 31.03.2025 ist die erste Abschlagszahlung des Wasserzinses und der Abwassergebühren zur Zahlung fällig. Die Höhe des Abschlags ist auf Ihrer letzten Rechnung vom 06.03.2025 bzw. Ihrem letzten Vorauszahlungsbescheid ersichtlich. Es ergehen keine weiteren Zahlungsaufforderungen mehr. Weitere Abschläge werden am 30.06. und 30.09. zur Zahlung fällig.

Sofern der Gemeinde eine SEPA-Lastschriftermächtigung vorliegt, wird die erste Abschlagszahlung ab dem 31.03.2025 eingezogen. Wir bitten, darum bemüht zu sein, dass die Konten entsprechende Deckung aufweisen. Die von den Banken bei Abweisung der Lastschrift mangels Deckung angesetzten Gebühren werden von der Gemeinde nicht übernommen, sondern werden den Kontoinhabern angerechnet. Ob eine Ermächtigung vorliegt, können Sie Ihrem Bescheid entnehmen.

Bei einer Überweisung oder Bareinzahlung ist stets das Buchungszeichen mit anzugeben.

Für Barzahler, die künftig ihre Abschläge einziehen lassen möchten, besteht die Möglichkeit, auf unserer Internetseite das Formular für ein SEPA-Lastschriftmandat herunterzuladen. Das Formular können Sie ausfüllen, unterschreiben und der Gemeinde gerne wieder per E-Mail zukommen lassen. Ein Einwurf im Original ist nicht mehr zwingend notwendig.

Erscheinung
Mitteilungsblatt der Gemeinde Althütte
NUSSBAUM+
Ausgabe 13/2025
von Gemeinde Althütte
27.03.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.

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