Aus den Rathäusern

1. Abschlagszahlung für Wasser- und Abwassergebühren zum 31.03.2025 fällig

Wir weisen darauf hin, dass am 31.03.2025 die 1. Abschlagszahlung für die Wasser- und Abwassergebühren fällig wird. Den Zahlungsbetrag entnehmen Sie...

Wir weisen darauf hin, dass am 31.03.2025 die 1. Abschlagszahlung für die Wasser- und Abwassergebühren fällig wird. Den Zahlungsbetrag entnehmen Sie bitte der Jahresendabrechnung 2024, die Sie zu Beginn dieses Jahres erhalten haben. Wenn sich Ihre Abschläge in der Zwischenzeit geändert haben, wurde Ihnen eine Abschlagsmitteilung übersandt. Bitte beachten Sie, dass für die Abschlagsrate kein gesonderter Bescheid zugestellt wird.

Wir bitten alle Gebührenzahler, die nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmen, den entsprechenden Betrag zu überweisen. Bei allen Gebührenzahlern, die uns eine Abbuchungsermächtigung erteilt haben, wird der Betrag zum Fälligkeitstermin automatisch vom Konto abgebucht.

Anja Gruhlke

Rechnungsamt

Erscheinung
Mitteilungsblatt Forst
NUSSBAUM+
Ausgabe 13/2025

Orte

Forst

Kategorien

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