Präambel Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 25.10.2022, GR-Vorlage 31/2024 das Redaktionsstatut für die Walldorfer Rundschau beschlossen. Zwischenzeitlich wurde festgestellt, dass insbesondere unter Nummer 6 „Wahlwerbung“ eine Konkretisierung der Karenzzeit fehlt. Vor diesem Hintergrund hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 2. Dezember 2025 folgende Änderung bzw. Ergänzung nach Nr. 6.6 beschlossen: Art. I Nach der Regelung zu Nr. 6.6 wird folgende Ergänzung eingefügt: Nr. 6.7 Anzeigen im Sinne von Nummer 6.4 (b + c) können auch innerhalb der Karenzzeit von sechs Wochen im Anzeigenteil auf Kosten der Stadt geschaltet werden. Ausgenommen hiervon ist die letzte Ausgabe vor der Wahl. Art. II Diese Änderung des Redaktionsstatuts tritt mit der Veröffentlichung auf der Homepage der Stadt Walldorf in Kraft. Matthias Renschler Bürgermeister |