
Landkreis Rottweil
Der Gemeinderat der Gemeinde Fluorn-Winzeln hat am 16.12.2025 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan „Breite, 3. Änderung“, Gemeinde Fluorn-Winzeln, Gemarkung Winzeln, gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch und die Satzung zu den Örtlichen Bauvorschriften „Breite, 3. Änderung“, Gemeinde Fluorn-Winzeln, Gemarkung Winzeln, nach dem Verfahren für den Bebauungsplan gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch i. V. m. § 74 Abs. 7 Landesbauordnung Baden-Württemberg aufzustellen und beschlossen, eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch durchzuführen.
Die Gemeinde Fluorn-Winzeln beabsichtigt im Bereich Rottweiler Straße / Breite Straße / Kastellstraße im Teilort Winzeln einen Bebauungsplan aufzustellen. Dabei soll der im östlichen Teil des Geltungsbereichs geltenden Bebauungsplan „Breite“ (rechtskräftig seit 26.01.1979) angepasst werden. Ziel der Planung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine städtebaulich sinnvolle Nachverdichtung und Umnutzung im Innenbereich zu schaffen.
Durch die Neuaufstellung soll eine geordnete städtebauliche Entwicklung ermöglicht und die bauliche Nutzung an die heutigen städtebaulichen Anforderungen angepasst werden. Das Vorhaben trägt zur qualifizierten Innenentwicklung in zentraler Lage bei. Dadurch können Flächen im Außenbereich geschont und bestehende Infrastrukturen effizienter genutzt werden.
Der Bebauungsplan wird gemäß § 13a Baugesetzbuch als Bebauungsplan der Innenentwicklung aufgestellt, da es sich bei dem Plangebiet um eine kleine innerörtliche Fläche handelt, welche zur Nachverdichtung genutzt werden soll. Im Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 Baugesetzbuch und von der Erstellung eines Umweltberichts nach § 2a Baugesetzbuch abgesehen. Bei der geringen Größe des Plangebietes (ca. 0,66 ha) liegt die zulässige Grundfläche der Bebauung unterhalb des Schwellen-wertes von 20.000 m², damit ist weder eine umweltfachliche Vorprüfung des Einzelfalls noch eine Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung erforderlich (§ 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 und Abs. 2 Nr. 4 Baugesetzbuch).
Die Voraussetzungen des § 13a Baugesetzbuch sind erfüllt, da keine Vorhaben festgesetzt werden, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen, es keine Anhaltspunkte für die Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7b Baugesetzbuch genannten Schutzgüter gibt und es keine Anhaltspunkte dafür gibt, dass bei der Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 S. 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zu beachten sind.
Der Aufstellungsbeschluss wurde am 21.10.2025 gefasst.
Räumlicher Geltungsbereich
Das Plangebiet befindet sich im Süden des Teilortes Winzeln der Gemeinde Fluorn-Winzeln. Das Plangebiet wird begrenzt durch die Rottweiler Straße (L 422) im Westen, die Breite Straße im Süden sowie die Kastellstraße im Osten. Im Norden grenzen die bestehende Wohnbebauung sowie ein privat genutzter Hausgarten an.
Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke Nr. 2823, 2826, 2828 und 2828/2.
Die Größe des räumlichen Geltungsbereichs beträgt in dieser Abgrenzung ca. 0,66 ha.
Das Plangebiet wird wie in der nachfolgenden Planzeichnung dargestellt begrenzt:
Im Einzelnen gilt für den Bebauungsplanvorentwurf die Planzeichnung (Teil A) und der Schriftliche Teil (Teil B 1), für den Vorentwurf der Satzung über die Örtlichen Bauvorschriften die Planzeichnung (Teil A) und der Schriftliche Teil (Teil B 2), jeweils mit dem Datum vom 16.12.2025.
Der Beschluss des Gemeinderats über die Aufstellung des Bebauungsplans sowie der Satzung zu den Örtlichen Bauvorschriften wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch bzw. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch i. V. m. § 74 Abs. 7 Landesbauordnung BW ortsüblich bekannt gemacht.
Es besteht für jedermann die Möglichkeit, die Planung mit Vertretern der Verwaltung zu erörtern und sich zu der Planung zu äußern.
Der Vorentwurf des Bebauungsplans und der Vorentwurf der Örtlichen Bauvorschriften werden mit Begründung
von Montag, dem 12.01.2026, bis Freitag, dem 20.02.2026,
auf der Internetseite der Gemeinde unter der Internet-Adresse fluorn-winzeln.de/bau-leitplanung veröffentlicht und über das zentrale Internetportal des Bundes und der Länder unter folgendem Link www.uvp-verbund.de/kartendienste zugänglich gemacht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet sind die Unterlagen des Bebauungsplans an folgender öffentlich zugänglichen Stelle einsehbar:
- Rathaus Gemeinde Fluorn-Winzeln, Freudenstädter Straße 20, 78737 Fluorn-Winzeln Zimmer 17, 1. OG (rollstuhlgerecht), bei Frau Grumbach
- Sprechzeiten:
Montag 09:00 – 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 – 12:00 Uhr und 16:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch 09:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag 14:00 – 17:00 Uhr
Freitag 09:00 – 12:00 Uhr
Bitte beachten Sie die Rathausschließung über die Fasnachtstage.
Jedermann kann während der angegebenen Veröffentlichungsfrist, also bis einschließlich 20.02.2026, Stellungnahmen an stefanie.grumbach@fluorn-winzeln.de richten. Die Stellungnahmen sind vorzugsweise elektronisch zu übermitteln. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch mündlich zur Niederschrift während der Öffnungszeiten bei der Gemeinde Fluorn-Winzeln (Anschrift siehe oben) vorgebracht oder schriftlich auf dem Postweg an die Gemeinde Fluorn-Winzeln (Anschrift siehe oben) gesendet werden. Bei schriftlich vorgebrachten Stellungnahmen sollte die volle Anschrift der Beteiligten angegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Im Zuge der Bearbeitung von Stellungnahmen werden darin enthaltene personenbezogene Daten unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet; die Verarbeitung erfolgt nur zum Zweck des Bauleitplanverfahrens. Weitere Informationen zum Datenschutz sind unter der Internetadresse der Gemeinde veröffentlicht und liegen mit den o. g. Unterlagen öffentlich aus.
Es wird weiter darauf hingewiesen, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten auf der Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dem Landesdatenschutzgesetz erfolgt.
Fluorn-Winzeln, den 17.12.2025
Gez. Rainer Betschner
Bürgermeister