1. Mai 2025: Digitale Bilder für Ausweisdokumente

Morphing und Manipulationen entgegenwirken Das ist der Hintergrund der Neuregelung für biometrische Passbilder ab dem 01.05.2025. Morphing nennt...


Morphing und Manipulationen entgegenwirken
Das ist der Hintergrund der Neuregelung für biometrische Passbilder ab dem 01.05.2025. Morphing nennt sich eine Technik, mit der mehrere Aufnahmen von Gesichtern zu einem Bild verschmolzen werden. Das Passbild zeigt dann die Gesichtszüge von verschiedenen Personen in einem Lichtbild. So können manipulierte Lichtbilder erstellt werden. Diesen Manipulationen soll und muss bei der Beantragung von hoheitlichen Ausweisdokumenten entgegengewirkt werden. Um eben jene auszuschließen, sind ab dem 01.05.2025 ausschließlich digitale Passbilder zulässig.


Wo bekommen Sie digitale Passbilder?

Sie können zu einem zertifizierten Fotostudio gehen und ein Passfoto aufnehmen lassen, welches über eine sichere Verbindung direkt an die zuständige Behörde übermittelt wird.


Fotostudios, die diesen Service anbieten, können Sie bspw. unter www.e-passfoto.de finden.


Sie haben außerdem die Möglichkeit, ab dem 01.05.2025 Ihre Passbilder hier beim Einwohnermeldeamt Wimsheim selbständig aufzunehmen. Die Aufnahme der Passbilder im Bürgerbüro ist gebührenpflichtig.


Die Höhe der Gebühr beträgt 6,00 €.


Diese Neuregelung wird zum 01.05.2025 bundesweit umgesetzt. Bei einer bundesweiten und gleichzeitigen Umstellung von Verfahren kommt es sicherlich vor, dass nicht alles von Anfang an reibungslos läuft, und dies im Hinblick auf die nahenden Sommermonate.


Bitte berücksichtigen Sie deshalb bei Ihrer Planung zur Beantragung neuer Ausweisdokumente, den Termin mit mehr Vorlauf als gewöhnlich zu buchen. Kurzentschlossene sollten zur Sicherheit das Passbild bei einem zertifizierten Fotografen aufnehmen lassen, da bei Systemausfall oder technischen Hürden keine Alternative im Bürgerbüro angeboten werden kann.


Generell gilt: Nach dem Urlaub ist vor dem Urlaub!


Prüfen Sie regelmäßig und zeitig die Gültigkeit Ihrer Ausweisdokumente und die Ihrer Angehörigen. So steht einem stressfreien Start in die Urlaubssaison 2025 nichts im Wege.


Bitte denken Sie auch daran, dass diese Regelung ausschließlich für die Beantragung sämtlicher Ausweisdokumente der Bundesdruckerei gilt, sodass Sie für alle anderen Anliegen weiterhin ein ausgedrucktes biometrisches Lichtbild mitbringen müssen (Führerscheinumtausch, Führerscheinanträge, Fischereischeine usw.).

Anhang
Dokument
Erscheinung
Wimsheimer Rundschau
NUSSBAUM+
Ausgabe 17/2025
Wimsheimer Rundschau
NUSSBAUM+
Ausgabe 16/2025
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