Aus den Rathäusern

„1. Mai-Streiche“ kein Freibrief für strafbare Handlungen

Traditionell finden in der Nacht zum 1. Mai Streiche statt: Lustige, originelle, kreative, leider aber auch dumme, mit Sachbeschädigungen und Gefährdungen...

Traditionell finden in der Nacht zum 1. Mai Streiche statt:

Lustige, originelle, kreative, leider aber auch dumme, mit Sachbeschädigungen und Gefährdungen verbundene „Streiche“.

Vandalismus und Sachbeschädigungen (hierzu gehören unter anderem Zahnpasta, Rasierschaum usw.) können eindeutig nicht mehr als Spaß und Unfug gewertet werden. Diese ziehen auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich.

Deshalb möchten wir alle Kinder, Jugendlichen, aber auch jung gebliebene Erwachsene darum bitten, in der Mainacht nicht zu vergessen, dass Regeln und Gesetze auch an diesem Abend gelten.

Überlegt Euch also bitte vorher die Konsequenzen, bevor Ihr etwas anstellt, denn

lieber originell als kriminell, oder noch besser

dieses Jahr einfach zu Hause bleiben!

Gleichzeitig appellieren wir auch an die Eltern, für die Mainacht ihren Kindern klare Grenzen zu setzen. Dies meinen wir sowohl zeitlich (Regelungen des Jugendschutzgesetzes / Ausgangssperre) als auch in Bezug auf Lebensmitteleinkäufe, die möglicherweise für Verschmutzungen an Gebäuden, öffentlichen und privaten Grünflächen verwendet werden.

Sprechen Sie mit Ihren Kindern und machen Sie ihnen den Unterschied zwischen wirklich lustigen Maistreichen und mutwilligen Zerstörungsaktionen klar.

Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Kinder keine Straftaten begehen.

Danke.

Ihre

Gemeindeverwaltung

Erscheinung
Bondorfer Nachrichten
NUSSBAUM+
Ausgabe 17/2025
von Gemeinde Bondorf
25.04.2025
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