Der Erste Mai wird als Tag der Arbeit, Tag der Arbeiterbewegung, Internationaler Kampftag der Arbeiterklasse oder auch als Maifeiertag bezeichnet. Er ist in Deutschland, Liechtenstein, Luxemburg, Österreich, Belgien, Teilen der Schweiz und in vielen anderen Staaten ein gesetzlicher Feiertag.
Der Versuch der Weimarer Nationalversammlung, am 15. April 1919 den 1. Mai zum gesetzlichen Feiertag zu bestimmen, hatte nur begrenzt auf das Jahr 1919 Erfolg. Für das Gesetz, das nur auf den 1. Mai 1919 beschränkt war, stimmten SPD, DDP und Teile des Zentrums. Während die bürgerlich-rechte Opposition (DNVP, DVP) sowie weite Teile des Zentrums die Einführung des Tages der Arbeit als Feiertag überhaupt ablehnten, ging der USPD das Gesetz nicht weit genug, sie forderte zusätzlich die Einführung des 9. Novembers als Revolutionsfeiertag. Der sogenannte Blutmai (Berlin 1929) ließ die Widersprüche zwischen KPD und SPD deutlich werden.
In der Zeit des Nationalsozialismus wurde der 1. Mai ab 1933 durch die Nationalsozialisten zum gesetzlichen Feiertag. Das Reichsgesetz vom 10. April 1933 benannte ihn als „Tag der nationalen Arbeit“. Am 2. Mai 1933 wurden die Gewerkschaften in Deutschland gleichgeschaltet, die Gewerkschaftshäuser gestürmt und die Vermögen beschlagnahmt. Im Jahr 1934 wurde der 1. Mai durch eine Gesetzesnovelle zu einem „Nationalen Feiertag des deutschen Volkes“ erklärt.
Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde der 1. Mai 1946 durch den Alliierten Kontrollrat bestätigt. Maikundgebungen durften jedoch nur eingeschränkt durchgeführt werden.
Der 1. Mai ist in der Bundesrepublik Deutschland nach den Feiertagsgesetzen der Länder ein gesetzlicher Feiertag. Die amtliche Bezeichnung in Deutschland ist durch Gesetze der einzelnen Länder geregelt. In Nordrhein-Westfalen wird der erste Mai auf Grundlage des nordrhein-westfälischen Feiertagsgesetzes als Tag des Bekenntnisses zu Freiheit und Frieden, sozialer Gerechtigkeit, Völkerversöhnung und Menschenwürde (abgekürzt als Tag des Friedens und der Völkerversöhnung) begangen. In Hessen ist der Erste Mai explizit durch Artikel 32 der Hessischen Verfassung als „Feiertag aller arbeitenden Menschen“ anerkannt.
In der DDR und weiteren sozialistischen Ländern wurde der 1. Mai als „Internationaler Kampf- und Feiertag der Werktätigen für Frieden und Sozialismus“ mit aufwändigen Maiparaden begangen und auf die Traditionen der internationalen Arbeiterbewegung verwiesen. Symbol des 1. Mai ist die rote Mainelke.
Seit den 1980er Jahren gab es neben den politisch organisierten Demonstrationen auch regelmäßig Ausschreitungen in der Bundesrepublik, vor allem im Zusammenhang mit der Demonstration zum 1. Mai in Kreuzberg (Berlin).
Darüber hinaus gibt es seit 2001 den internationalen EuroMayDay. Dessen zentrales Anliegen ist, den verschiedenartigsten Formen von Prekarisierung in Arbeit und Leben einen Ausdruck zu geben, die nach Ansicht der Organisatoren durch die klassischen Institutionen der Arbeiterbewegung und der Linken nicht (mehr) organisiert werden.
(Quelle Wikipedia)