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1. Offenlage der vorläufigen Teilergebnisse zur kommunalen Wärmeplanung

Die Gemeinde Weisenbach führt vom 01.12.2024 bis zum 30.11.2025 ihre kommunale Wärmeplanung durch. Diese wird durch die Nationale Klimaschutzinitiative...
Foto: Gemeinde Weisenbach

Die Gemeinde Weisenbach führt vom 01.12.2024 bis zum 30.11.2025 ihre kommunale Wärmeplanung durch. Diese wird durch die Nationale Klimaschutzinitiative durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz mit 90 % der Gesamtkosten gefördert (Förderkennzeichen: 67K25486).

Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert die Bundesregierung seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen. Weitere Informationen zum Fördermittelgeber und Projektträger finden sich unter www.klimaschutz.de/kommunalrichtlinie.

Die kommunale Wärmeplanung ist ein strategisches Instrument, das einen Handlungsleitfaden für die klimaneutrale Wärmeversorgung in der Gemeinde Weisenbach umfasst. In enger Zusammenarbeit zwischen der Verwaltung und der Umwelt- und Energieagentur Kreis Karlsruhe GmbH sowie weiteren Akteuren wird aktuell die kommunale Wärmeplanung erarbeitet, so dass nun die erste Beteiligung der Öffentlichkeit entsprechend § 27 KlimaG BW erfolgt.

Die vorläufigen Ergebnisse der Bestands- und Potenzialanalyse können vom 26.05.2025 bis zum 30.06.2025 anhand einer Dokumentation im Internet unter www.weisenbach.de, » Gemeinde & Verwaltung » Aktuelles » Aktuelle Projekte » Kommunale Wärmeplanung eingesehen werden.

Fragen und Anregungen können per E-Mail an Bauamt@weisenbach.de oder per Post an Gemeinde Weisenbach, Hauptstraße 3, 76599 Weisenbach, unter dem Stichwort „1. Offenlage Kommunale Wärmeplanung“ eingegeben werden. Die Anfragen werden gesammelt und im Anschluss im Rahmen einer Aufstellung als FAQ aufbereitet. Sofern eine elektronische Einsicht in die Unterlagen nicht möglich ist, ist dies während des Veröffentlichungszeitraums zu den Öffnungszeiten im Rathaus möglich. Die Bestands- und Potentialanalyse liegt im Bürgerbüro des Rathauses zur Einsicht aus.

Anhang
Dokument
Erscheinung
Gemeindeanzeiger Weisenbach
NUSSBAUM+
Ausgabe 20/2025
von Gemeinde Weisenbach
15.05.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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